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Rechtsprechung
Die das Gesetz verlassen, rühmen die Gottlosen; aber die das Gesetz beobachten, entrüsten sich über sie.
Ein verständiger Sohn bewahrt das Gesetz; wer sich aber zu Schlemmern gesellt, macht seinem Vater Schande.
Wer sein Ohr vom Hören des Gesetzes abwendet: selbst sein Gebet ist ein Gräuel.
Wenn kein Gesicht da ist, wird ein Volk zügellos; aber glückselig ist es, wenn es das Gesetz beobachtet.