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Querverweise

Markus 12,19 – Querverweise

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5. Mo. 25,5

Wenn Brüder beisammen wohnen, und einer von ihnen stirbt und hat keinen Sohn, so soll die Frau des Verstorbenen nicht auswärts eines fremden Mannes werden; ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie sich zur Frau nehmen und ihr die Schwagerpflicht leisten.

Mk. 12,19

Lehrer, Moses hat uns geschrieben: Wenn jemandes Bruder stirbt und hinterlässt eine Frau und hinterlässt keine Kinder, dass sein Bruder seine Frau nehme und seinem Bruder Nachkommen erwecke.

(Bezug)