Start DE EN
Querverweise

5. Mose 25,5-6 – Querverweise

Es wurde 1 Ergebnis gefunden.

5. Mo. 25,5

Wenn Brüder beisammen wohnen, und einer von ihnen stirbt und hat keinen Sohn, so soll die Frau des Verstorbenen nicht auswärts eines fremden Mannes werden; ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie sich zur Frau nehmen und ihr die Schwagerpflicht leisten.

Lk. 20,28

und sagten: Lehrer, Mose hat uns geschrieben: Wenn jemandes Bruder stirbt, der eine Frau hat, und dieser kinderlos stirbt, dass sein Bruder die Frau nehme und seinem Bruder Nachkommen erwecke.

(Bezug)