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Querverweise

5. Mose 15,1-2 – Querverweise

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5. Mo. 15,1-2

1 Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Erlass halten. 2 Und dies ist die Sache mit dem Erlass: Jeder Schuldherr soll erlassen das Darlehen seiner Hand, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten und seinen Bruder nicht drängen; denn man hat einen Erlass dem HERRN ausgerufen.

5. Mo. 31,10

Und Mose gebot ihnen und sprach: Am Ende von sieben Jahren, zur Zeit des Erlassjahres, am Fest der Laubhütten,

(Bezug)

5. Mo. 15,1-2

1 Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Erlass halten. 2 Und dies ist die Sache mit dem Erlass: Jeder Schuldherr soll erlassen das Darlehen seiner Hand, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten und seinen Bruder nicht drängen; denn man hat einen Erlass dem HERRN ausgerufen.

Neh. 10,32

und dass, wenn die Völker des Landes am Sabbattag Waren und allerlei Getreide zum Verkauf brächten, wir es ihnen am Sabbat oder an einem anderen heiligen Tage nicht abnehmen wollten; und dass wir im siebten Jahr das Land brach liegen lassen und auf das Darlehen einer jeden Hand verzichten wollten.

(Bezug)