3. Mose 20,10 3. Mo. 20,10
Und wenn ein Mann Ehebruch treibt mit der Frau eines Mannes, wenn er Ehebruch treibt mit der Frau seines Nächsten, so sollen der Ehebrecher und die Ehebrecherin gewisslich getötet werden.
5. Mose 22,22 5. Mo. 22,22
Wenn ein Mann bei einer Frau liegend gefunden wird, die eines Mannes Ehefrau ist, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der bei der Frau gelegen hat, und die Frau. Und du sollst das Böse aus Israel wegschaffen.
(Parallele)
3. Mose 20,10 3. Mo. 20,10
Und wenn ein Mann Ehebruch treibt mit der Frau eines Mannes, wenn er Ehebruch treibt mit der Frau seines Nächsten, so sollen der Ehebrecher und die Ehebrecherin gewisslich getötet werden.
Hesekiel 18,6 Hes. 18,6
auf den Bergen nicht isst und seine Augen nicht erhebt zu den Götzen des Hauses Israel und die Frau seines Nächsten nicht verunreinigt und der Frau in ihrer Unreinigkeit nicht naht
(Bezug)
3. Mose 20,10 3. Mo. 20,10
Und wenn ein Mann Ehebruch treibt mit der Frau eines Mannes, wenn er Ehebruch treibt mit der Frau seines Nächsten, so sollen der Ehebrecher und die Ehebrecherin gewisslich getötet werden.
Hesekiel 23,45 Hes. 23,45
Aber gerechte Männer, die werden sie richten nach dem Recht der Ehebrecherinnen und nach dem Recht der Blutvergießerinnen; denn sie sind Ehebrecherinnen, und Blut ist an ihren Händen.
(Bezug)
3. Mose 20,10 3. Mo. 20,10
Und wenn ein Mann Ehebruch treibt mit der Frau eines Mannes, wenn er Ehebruch treibt mit der Frau seines Nächsten, so sollen der Ehebrecher und die Ehebrecherin gewisslich getötet werden.
Johannes 8,5 Joh. 8,5
In dem Gesetz aber hat uns Mose geboten, solche zu steinigen; du nun, was sagst du?
(Bezug)
3. Mose 20,10 3. Mo. 20,10
Und wenn ein Mann Ehebruch treibt mit der Frau eines Mannes, wenn er Ehebruch treibt mit der Frau seines Nächsten, so sollen der Ehebrecher und die Ehebrecherin gewisslich getötet werden.
Römer 7,3 Röm. 7,3
So wird sie denn, während der Mann lebt, eine Ehebrecherin genannt, wenn sie eines anderen Mannes wird; wenn aber der Mann gestorben ist, ist sie frei von dem Gesetz, so dass sie nicht eine Ehebrecherin ist, wenn sie eines anderen Mannes wird.
(Bezug)