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Querverweise

Römer 7,3 – Querverweise

Es wurden 2 Ergebnisse gefunden.

2. Mo. 20,14

Du sollst nicht ehebrechen.

Röm. 7,2-3

2 Denn die verheiratete Frau ist durchs Gesetz an den Mann gebunden, solange er lebt; wenn aber der Mann gestorben ist, so ist sie losgemacht von dem Gesetz des Mannes. 3 So wird sie denn, während der Mann lebt, eine Ehebrecherin genannt, wenn sie eines anderen Mannes wird; wenn aber der Mann gestorben ist, ist sie frei von dem Gesetz, so dass sie nicht eine Ehebrecherin ist, wenn sie eines anderen Mannes wird.

(Bezug)

3. Mo. 20,10

Und wenn ein Mann Ehebruch treibt mit der Frau eines Mannes, wenn er Ehebruch treibt mit der Frau seines Nächsten, so sollen der Ehebrecher und die Ehebrecherin gewisslich getötet werden.

Röm. 7,3

So wird sie denn, während der Mann lebt, eine Ehebrecherin genannt, wenn sie eines anderen Mannes wird; wenn aber der Mann gestorben ist, ist sie frei von dem Gesetz, so dass sie nicht eine Ehebrecherin ist, wenn sie eines anderen Mannes wird.

(Bezug)