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Querverweise

Hesekiel – Querverweise

Es wurden 155 Ergebnisse gefunden. (Seite 6 von 6)

4. Mo. 28,11-15

11 Und im Anfang eurer Monate sollt ihr dem HERRN ein Brandopfer darbringen: zwei junge Stiere und einen Widder, sieben einjährige Lämmer ohne Fehl; 12 und zu jedem Stier drei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, als Speisopfer; und zu dem einen Widder zwei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, als Speisopfer; 13 und zu jedem Lamm je ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, als Speisopfer: Es ist ein Brandopfer, ein lieblicher Geruch, ein Feueropfer dem HERRN. 14 Und ihre Trankopfer: ein halbes Hin Wein soll zu einem Stier sein, und ein drittel Hin zu dem Widder, und ein viertel Hin zu einem Lamm. Das ist das monatliche Brandopfer in jedem Monat, nach den Monaten des Jahres. 15 Und ein Ziegenbock zum Sündopfer dem HERRN soll zusätzlich zu dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer geopfert werden.

Hes. 46,6-7

6 Und am Tag des Neumondes: ein junger Stier ohne Fehl und sechs Lämmer und ein Widder; ohne Fehl sollen sie sein. 7 Und ein Epha zu jedem Stier und ein Epha zu jedem Widder soll er als Speisopfer opfern; und zu den Lämmern, nach dem was seine Hand aufbringen kann; und Öl, ein Hin zu jedem Epha.

(Bezug)

2. Mo. 29,38-42

38 Und dies ist es, was du auf dem Altar opfern sollst: zwei einjährige Lämmer des Tages beständig. 39 Das eine Lamm sollst du am Morgen opfern, und das zweite Lamm sollst du opfern zwischen den zwei Abenden, 40 und ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit einem Viertel Hin zerstoßenen Öl, und ein Trankopfer, ein Viertel Hin Wein, zu dem einen Lamm. 41 Und das zweite Lamm sollst du opfern zwischen den zwei Abenden; wie das Morgen-Speisopfer und wie dessen Trankopfer, so sollst du zu diesem opfern, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem HERRN: 42 ein beständiges Brandopfer bei euren Geschlechtern an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft vor dem HERRN, wo ich mit euch zusammenkommen werde, um dort mit dir zu reden.

Hes. 46,13-15

13 Und du sollst täglich ein einjähriges Lamm ohne Fehl dem HERRN als Brandopfer opfern, Morgen für Morgen sollst du es opfern. 14 Und ein Speisopfer sollst du dazu opfern, Morgen für Morgen: ein Sechstel Epha; und Öl, ein Drittel Hin, um das Feinmehl zu befeuchten – als Speisopfer dem HERRN: ewige Satzungen, die beständig währen sollen. 15 Und opfert das Lamm und das Speisopfer und das Öl, Morgen für Morgen, als ein beständiges Brandopfer.

(Bezug)

3. Mo. 6,2

Gebiete Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz des Brandopfers. Dieses, das Brandopfer, soll auf seiner Feuerstelle sein, auf dem Altar, die ganze Nacht bis an den Morgen; und das Feuer des Altars soll auf demselben in Brand erhalten werden.

Hes. 46,13-15

13 Und du sollst täglich ein einjähriges Lamm ohne Fehl dem HERRN als Brandopfer opfern, Morgen für Morgen sollst du es opfern. 14 Und ein Speisopfer sollst du dazu opfern, Morgen für Morgen: ein Sechstel Epha; und Öl, ein Drittel Hin, um das Feinmehl zu befeuchten – als Speisopfer dem HERRN: ewige Satzungen, die beständig währen sollen. 15 Und opfert das Lamm und das Speisopfer und das Öl, Morgen für Morgen, als ein beständiges Brandopfer.

(Bezug)

4. Mo. 28,3-8

3 Und sprich zu ihnen: Dies ist das Feueropfer, das ihr dem HERRN darbringen sollt: zwei einjährige Lämmer ohne Fehl, täglich, als beständiges Brandopfer. 4 Das eine Lamm sollst du am Morgen opfern, und das zweite Lamm sollst du opfern zwischen den zwei Abenden; 5 und zum Speisopfer ein zehntel Epha Feinmehl, gemengt mit einem viertel Hin zerstoßenen Öl; 6 (ein beständiges Brandopfer, das am Berg Sinai eingesetzt wurde, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem HERRN;) 7 und sein Trankopfer, ein viertel Hin zu dem einen Lamm; im Heiligtum sollst du das Trankopfer von starkem Getränk dem HERRN spenden. 8 Und das zweite Lamm sollst du opfern zwischen den zwei Abenden; wie das Morgen-Speisopfer und sein Trankopfer, so sollst du zu diesem opfern, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem HERRN.

Hes. 46,13-15

13 Und du sollst täglich ein einjähriges Lamm ohne Fehl dem HERRN als Brandopfer opfern, Morgen für Morgen sollst du es opfern. 14 Und ein Speisopfer sollst du dazu opfern, Morgen für Morgen: ein Sechstel Epha; und Öl, ein Drittel Hin, um das Feinmehl zu befeuchten – als Speisopfer dem HERRN: ewige Satzungen, die beständig währen sollen. 15 Und opfert das Lamm und das Speisopfer und das Öl, Morgen für Morgen, als ein beständiges Brandopfer.

(Bezug)

4. Mo. 34,2-12

2 Gebiete den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, so ist dies das Land, das euch als Erbteil zufallen soll: das Land Kanaan nach seinen Grenzen. 3 Und die Südseite soll euch sein von der Wüste Zin an, Edom entlang, und die Südgrenze soll euch sein vom Ende des Salzmeeres im Osten. 4 Und die Grenze soll sich euch südlich von der Anhöhe Akrabbim wenden und nach Zin hinübergehen, und ihr Ausgang sei südlich von Kades-Barnea; und sie laufe nach Hazar-Addar hin und gehe hinüber nach Azmon; 5 und die Grenze wende sich von Azmon nach dem Bach Ägyptens, und ihr Ausgang sei nach dem Meer hin. 6 Und die Westgrenze: Sie sei euch das große Meer und das Angrenzende; das soll euch die Westgrenze sein. 7 Und dies soll euch die Nordgrenze sein: Vom großen Meer aus sollt ihr euch den Berg Hor abmarken; 8 vom Berg Hor sollt ihr abmarken bis man nach Hamath kommt, und der Ausgang der Grenze sei nach Zedad hin; 9 und die Grenze laufe nach Siphron hin, und ihr Ausgang sei bei Hazar-Enan. Das soll euch die Nordgrenze sein. 10 Und zur Ostgrenze sollt ihr euch abmarken von Hazar-Enan nach Schepham. 11 Und die Grenze gehe hinab von Schepham nach Ribla, östlich von Ajin; und die Grenze gehe hinab und stoße an die Seite des Sees Kinnereth im Osten; 12 und die Grenze gehe an den Jordan hinab, und ihr Ausgang sei am Salzmeer. Das soll euer Land sein nach seinen Grenzen ringsum.

Hes. 47,15-20

15 Und dies ist die Grenze des Landes: Auf der Nordseite, vom großen Meer an, des Weges nach Hethlon, gegen Zedad hin; 16 Hamath, Berotha, Sibraim, das zwischen der Grenze von Damaskus und der Grenze von Hamath liegt, das mittlere Hazer, das an der Grenze von Hauran liegt. 17 Und die Grenze vom Meer her soll Hazar-Enon sein, die Grenze von Damaskus; und den Norden betreffend nordwärts, so ist Hamath die Grenze. Und das ist die Nordseite. 18 Und was die Ostseite betrifft, so ist zwischen Hauran und Damaskus und Gilead und dem Land Israel der Jordan; von der Nordgrenze nach dem östlichen Meer hin sollt ihr messen. Und das ist die Ostseite. 19 Und die Mittagseite südwärts: von Thamar bis zum Haderwasser Kades, und nach dem Bach Ägyptens hin bis an das große Meer. Und das ist die Südseite gegen Mittag. 20 Und die Westseite: das große Meer, von der Südgrenze, bis man Hamath gegenüber kommt; das ist die Westseite.

(Bezug)