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Querverweise

5. Mose 16 – Querverweise

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2. Mo. 12,14-20

14 Und dieser Tag soll euch zum Gedächtnis sein, und ihr sollt ihn feiern als Fest dem HERRN; als ewige Satzung bei euren Geschlechtern sollt ihr ihn feiern. 15 Sieben Tage sollt ihr Ungesäuertes essen; ja, am ersten Tag sollt ihr den Sauerteig aus euren Häusern wegtun; denn jeder, der Gesäuertes isst, von dem ersten Tag bis zum siebten Tag, diese Seele soll ausgerottet werden aus Israel. 16 Und am ersten Tag soll euch eine heilige Versammlung und am siebten Tag eine heilige Versammlung sein; keinerlei Arbeit soll an ihnen getan werden; nur was von jeder Seele gegessen wird, das allein soll von euch bereitet werden. 17 Und so beobachtet das Fest der ungesäuerten Brote; denn an genau diesem Tag habe ich eure Heere aus dem Land Ägypten herausgeführt. Und ihr sollt diesen Tag beobachten bei euren Geschlechtern als ewige Satzung. 18 Im 1. Monat, am 14. Tag des Monats, am Abend, sollt ihr Ungesäuertes essen bis zu dem 21. Tag des Monats, am Abend. 19 Sieben Tage soll kein Sauerteig in euren Häusern gefunden werden; denn jeder, der Gesäuertes isst, diese Seele soll aus der Gemeinde Israel ausgerottet werden, er sei Fremder oder Einheimischer des Landes. 20 Nichts Gesäuertes sollt ihr essen; in allen euren Wohnungen sollt ihr Ungesäuertes essen.

5. Mo. 16,1-4

1 Beobachte den Monat Abib und feiere das Passah dem HERRN, deinem Gott; denn im Monat Abib hat der HERR, dein Gott, dich des Nachts aus Ägypten herausgeführt. 2 Und du sollst dem HERRN, deinem Gott, das Passah schlachten, Klein- und Rindvieh, an dem Ort, den der HERR erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen. 3 Du sollst kein Gesäuertes dazu essen; sieben Tage sollst du Ungesäuertes dazu essen, Brot des Elendes, – denn in Eile bist du aus dem Land Ägypten herausgezogen – damit du gedenkst des Tages deines Auszugs aus dem Land Ägypten alle Tage deines Lebens. 4 Und sieben Tage soll kein Sauerteig bei dir gesehen werden in deinem ganzen Gebiet; und von dem Fleisch, das du am Abend schlachtest, am ersten Tag, soll nichts über Nacht bleiben bis an den Morgen.

(Parallele)

2. Mo. 13,3-7

3 Und Mose sprach zu dem Volk: Gedenkt dieses Tages, an dem ihr aus Ägypten gezogen seid, aus dem Haus der Knechtschaft; denn mit starker Hand hat der HERR euch von hier herausgeführt; und es soll nichts Gesäuertes gegessen werden. 4 Heute zieht ihr aus, im Monat Abib. 5 Und es soll geschehen, wenn der HERR dich bringt in das Land der Kanaaniter und der Hethiter und der Amoriter und der Hewiter und der Jebusiter, das er deinen Vätern geschworen hat, dir zu geben, ein Land, das von Milch und Honig fließt, so sollst du diesen Dienst in diesem Monat halten. 6 Sieben Tage sollst du Ungesäuertes essen, und am 7. Tag ist ein Fest dem HERRN. 7 Die sieben Tage soll Ungesäuertes gegessen werden; und nicht soll Gesäuertes bei dir gesehen werden, noch soll Sauerteig bei dir gesehen werden in allen deinen Grenzen.

5. Mo. 16,1-4

1 Beobachte den Monat Abib und feiere das Passah dem HERRN, deinem Gott; denn im Monat Abib hat der HERR, dein Gott, dich des Nachts aus Ägypten herausgeführt. 2 Und du sollst dem HERRN, deinem Gott, das Passah schlachten, Klein- und Rindvieh, an dem Ort, den der HERR erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen. 3 Du sollst kein Gesäuertes dazu essen; sieben Tage sollst du Ungesäuertes dazu essen, Brot des Elendes, – denn in Eile bist du aus dem Land Ägypten herausgezogen – damit du gedenkst des Tages deines Auszugs aus dem Land Ägypten alle Tage deines Lebens. 4 Und sieben Tage soll kein Sauerteig bei dir gesehen werden in deinem ganzen Gebiet; und von dem Fleisch, das du am Abend schlachtest, am ersten Tag, soll nichts über Nacht bleiben bis an den Morgen.

(Parallele)

3. Mo. 23,5-8

5 Im 1. Monat, am 14. des Monats, zwischen den zwei Abenden, ist Passah dem HERRN. 6 Und am 15. Tag dieses Monats ist das Fest der ungesäuerten Brote dem HERRN; sieben Tage sollt ihr Ungesäuertes essen. 7 Am ersten Tag soll euch eine heilige Versammlung sein, keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 8 Und ihr sollt dem HERRN ein Feueropfer darbringen sieben Tage; am siebten Tag ist eine heilige Versammlung, keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.

5. Mo. 16,1-4

1 Beobachte den Monat Abib und feiere das Passah dem HERRN, deinem Gott; denn im Monat Abib hat der HERR, dein Gott, dich des Nachts aus Ägypten herausgeführt. 2 Und du sollst dem HERRN, deinem Gott, das Passah schlachten, Klein- und Rindvieh, an dem Ort, den der HERR erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen. 3 Du sollst kein Gesäuertes dazu essen; sieben Tage sollst du Ungesäuertes dazu essen, Brot des Elendes, – denn in Eile bist du aus dem Land Ägypten herausgezogen – damit du gedenkst des Tages deines Auszugs aus dem Land Ägypten alle Tage deines Lebens. 4 Und sieben Tage soll kein Sauerteig bei dir gesehen werden in deinem ganzen Gebiet; und von dem Fleisch, das du am Abend schlachtest, am ersten Tag, soll nichts über Nacht bleiben bis an den Morgen.

(Parallele)

4. Mo. 28,16-25

16 Und im 1. Monat, am 14. Tag des Monats, ist Passah dem HERRN. 17 Und am 15. Tag dieses Monats ist das Fest; sieben Tage soll Ungesäuertes gegessen werden. 18 Am ersten Tag soll eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 19 Und ihr sollt dem HERRN ein Feueropfer, ein Brandopfer darbringen: zwei junge Stiere und einen Widder und sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein; 20 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: Drei Zehntel sollt ihr opfern zu einem Stier, und zwei Zehntel zu dem Widder; 21 je ein Zehntel sollst du opfern zu jedem Lamm, zu den sieben Lämmern; 22 und einen Bock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun. 23 Außer dem Morgen-Brandopfer, das zum beständigen Brandopfer ist, sollt ihr das opfern. 24 Dies sollt ihr täglich opfern, sieben Tage lang, als Speise eines Feueropfers lieblichen Geruchs dem HERRN; zusätzlich zu dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer soll es geopfert werden. 25 Und am 7. Tag soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.

5. Mo. 16,1-4

1 Beobachte den Monat Abib und feiere das Passah dem HERRN, deinem Gott; denn im Monat Abib hat der HERR, dein Gott, dich des Nachts aus Ägypten herausgeführt. 2 Und du sollst dem HERRN, deinem Gott, das Passah schlachten, Klein- und Rindvieh, an dem Ort, den der HERR erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen. 3 Du sollst kein Gesäuertes dazu essen; sieben Tage sollst du Ungesäuertes dazu essen, Brot des Elendes, – denn in Eile bist du aus dem Land Ägypten herausgezogen – damit du gedenkst des Tages deines Auszugs aus dem Land Ägypten alle Tage deines Lebens. 4 Und sieben Tage soll kein Sauerteig bei dir gesehen werden in deinem ganzen Gebiet; und von dem Fleisch, das du am Abend schlachtest, am ersten Tag, soll nichts über Nacht bleiben bis an den Morgen.

(Parallele)

3. Mo. 23,15-21

15 Und ihr sollt euch zählen vom anderen Tag nach dem Sabbat, von dem Tag, da ihr die Webe-Garbe gebracht habt: Es sollen sieben volle Wochen sein. 16 Bis zum anderen Tag nach dem siebten Sabbat sollt ihr 50 Tage zählen; und ihr sollt dem HERRN ein neues Speisopfer darbringen. 17 Aus euren Wohnungen sollt ihr Webe-Brote bringen, zwei von zwei Zehnteln Feinmehl sollen es sein, gesäuert sollen sie gebacken werden, als Erstlinge dem HERRN. 18 Und ihr sollt zu dem Brot darbringen sieben einjährige Lämmer ohne Fehl, und einen jungen Stier und zwei Widder (sie sollen ein Brandopfer dem HERRN sein) und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer: ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem HERRN. 19 Und ihr sollt einen Ziegenbock zum Sündopfer opfern und zwei einjährige Lämmer zum Friedensopfer. 20 Und der Priester soll sie weben samt dem Brot der Erstlinge als Webopfer vor dem HERRN, samt den zwei Lämmern: Sie sollen dem HERRN heilig sein für den Priester. 21 Und ihr sollt an genau diesem Tag einen Ruf ergehen lassen – eine heilige Versammlung soll euch sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun: eine ewige Satzung in allen euren Wohnsitzen bei euren Geschlechtern.

5. Mo. 16,9-12

9 Sieben Wochen sollst du dir zählen; von da an, wo man beginnt, die Sichel an die Saat zu legen, sollst du anfangen, sieben Wochen zu zählen. 10 Und du sollst das Fest der Wochen dem HERRN, deinem Gott, feiern, je nach der freiwilligen Gabe deiner Hand, die du geben magst, so wie der HERR, dein Gott, dich segnen wird; 11 und du sollst dich vor dem HERRN, deinem Gott, freuen, du und dein Sohn und deine Tochter und dein Knecht und deine Magd und der Levit, der in deinen Toren ist, und der Fremde und die Waise und die Witwe, die in deiner Mitte sind, an dem Ort, den der HERR, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen. 12 Und du sollst gedenken, dass du ein Knecht in Ägypten gewesen bist, und sollst diese Satzungen beobachten und tun.

(Parallele)

3. Mo. 23,34-36

34 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Am 15. Tag dieses 7. Monats ist das Fest der Laubhütten sieben Tage dem HERRN. 35 Am ersten Tag soll eine heilige Versammlung sein, keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 36 Sieben Tage sollt ihr dem HERRN ein Feueropfer darbringen; am achten Tag soll euch eine heilige Versammlung sein, und ihr sollt dem HERRN ein Feueropfer darbringen: Es ist eine Festversammlung, keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.

5. Mo. 16,13-15

13 Das Fest der Laubhütten sollst du dir sieben Tage feiern, wenn du den Ertrag von deiner Tenne und von deiner Kelter einsammelst; 14 und du sollst dich an deinem Fest freuen, du und dein Sohn und deine Tochter, und dein Knecht und deine Magd, und der Levit und der Fremde und die Waise und die Witwe, die in deinen Toren sind. 15 Sieben Tage sollst du dem HERRN, deinem Gott, das Fest feiern an dem Ort, den der HERR erwählen wird; denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen in all deinem Ertrag und in allem Werk deiner Hände, und du sollst nur fröhlich sein.

(Parallele)

5. Mo. 16,13-15

13 Das Fest der Laubhütten sollst du dir sieben Tage feiern, wenn du den Ertrag von deiner Tenne und von deiner Kelter einsammelst; 14 und du sollst dich an deinem Fest freuen, du und dein Sohn und deine Tochter, und dein Knecht und deine Magd, und der Levit und der Fremde und die Waise und die Witwe, die in deinen Toren sind. 15 Sieben Tage sollst du dem HERRN, deinem Gott, das Fest feiern an dem Ort, den der HERR erwählen wird; denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen in all deinem Ertrag und in allem Werk deiner Hände, und du sollst nur fröhlich sein.

4. Mo. 29,12-38

12 Und am 15. Tag des 7. Monats soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem HERRN ein Fest feiern sieben Tage. 13 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem HERRN: 13 junge Stiere, 2 Widder, 14 einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie sein; 14 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Stier, zu den 13 Stieren, zwei Zehntel zu jedem Widder, zu den zwei Widdern, 15 und je ein Zehntel zu jedem Lamm, zu den 14 Lämmern; 16 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Und am zweiten Tag 12 junge Stiere, 2 Widder, 14 einjährige Lämmer ohne Fehl; 18 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 19 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. 20 Und am dritten Tag 11 Stieren, 2 Widder, 14 einjährige Lämmer, ohne Fehl; 21 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 22 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 23 Und am vierten Tag 10 Stieren, 2 Widder, 14 einjährige Lämmer, ohne Fehl; 24 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 25 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 26 Und am fünften Tag 9 Stieren, 2 Widder, 14 einjährige Lämmer, ohne Fehl; 27 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 28 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 29 Und am sechsten Tag 8 Stieren, 2 Widder, 14 einjährige Lämmer, ohne Fehl; 30 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 31 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinen Trankopfern. 32 Und am siebten Tag sieben Stieren, 2 Widder, 14 einjährige Lämmer, ohne Fehl; 33 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift; 34 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 35 Am achten Tag soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 36 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem HERRN: einen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl; 37 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu dem Stier, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 38 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

(Parallele)

2. Mo. 23,14-17

14 Dreimal im Jahr sollst du mir ein Fest feiern. 15 Das Fest der ungesäuerten Brote sollst du beobachten: Sieben Tage sollst du Ungesäuertes essen, so wie ich dir geboten habe, zur bestimmten Zeit im Monat Abib, denn in demselben bist du aus Ägypten gezogen; und man soll nicht leer vor meinem Angesicht erscheinen; 16 und das Fest der Ernte, der Erstlinge deiner Arbeit, dessen, was du auf dem Feld säen wirst; und das Fest der Einsammlung im Ausgang des Jahres, wenn du deine Arbeit vom Feld einsammelst. 17 Dreimal im Jahr sollen alle deine Männlichen vor dem Angesicht des Herrn, HERRN, erscheinen.

5. Mo. 16,16

Dreimal im Jahr sollen alle deine Männlichen vor dem HERRN, deinem Gott, erscheinen an dem Ort, den er erwählen wird: am Fest der ungesäuerten Brote und am Fest der Wochen und am Fest der Laubhütten; und man soll nicht leer vor dem HERRN erscheinen:

(Parallele)

2. Mo. 34,23

Dreimal im Jahr sollen alle deine Männlichen erscheinen vor dem Angesicht des Herrn, HERRN, des Gottes Israels.

5. Mo. 16,16

Dreimal im Jahr sollen alle deine Männlichen vor dem HERRN, deinem Gott, erscheinen an dem Ort, den er erwählen wird: am Fest der ungesäuerten Brote und am Fest der Wochen und am Fest der Laubhütten; und man soll nicht leer vor dem HERRN erscheinen:

(Parallele)

3. Mo. 19,15

Ihr sollt nicht unrecht tun im Gericht; du sollst nicht die Person des Geringen ansehen und nicht die Person des Großen ehren; in Gerechtigkeit sollst du deinen Nächsten richten.

5. Mo. 16,19

Du sollst das Recht nicht beugen; du sollst die Person nicht ansehen und kein Geschenk nehmen, denn das Geschenk blendet die Augen der Weisen und verkehrt die Worte der Gerechten.

(Parallele)

5. Mo. 1,17

Ihr sollt nicht die Person ansehen im Gericht; den Kleinen wie den Großen sollt ihr hören; ihr sollt euch vor niemand fürchten, denn das Gericht ist Gottes. Die Sache aber, die zu schwierig für euch ist, sollt ihr vor mich bringen, dass ich sie höre.

5. Mo. 16,19

Du sollst das Recht nicht beugen; du sollst die Person nicht ansehen und kein Geschenk nehmen, denn das Geschenk blendet die Augen der Weisen und verkehrt die Worte der Gerechten.

(Parallele)