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Querverweise

4. Mose 35,6-29 – Querverweise

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4. Mo. 35,1-8

1 Und der HERR redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, dass sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben. 3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere. 4 Und die Bezirke der Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin 1000 Ellen betragen ringsum; 5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite 2000 Ellen abmessen, und auf der Südseite 2000 Ellen, und auf der Westseite 2000 Ellen und auf der Nordseite 2000 Ellen, dass die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein. 6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: 6 Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt – von dem Stamm, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben.

Jos. 21,1-42

1 Und die Häupter der Väter der Leviten traten zu Eleasar, dem Priester, und zu Josua, dem Sohn Nuns, und zu den Häuptern der Väter der Stämme der Kinder Israel, 2 und redeten zu ihnen in Silo, im Land Kanaan, und sprachen: Der HERR hat durch Mose geboten, uns Städte zum Wohnen zu geben, und deren Bezirke für unser Vieh. 3 Und die Kinder Israel gaben den Leviten von ihrem Erbteil diese Städte und ihre Bezirke, nach dem Befehl des HERRN: 4 Und das Los kam heraus für die Familien der Kehathiter. Und die Söhne Aarons, des Priesters, aus den Leviten, erhielten vom Stamm Juda und vom Stamm der Simeoniter und vom Stamm Benjamin, durchs Los, 13 Städte; 5 und die übrigen Söhne Kehaths, von den Geschlechtern des Stammes Ephraim und vom Stamm Dan und vom halben Stamm Manasse, durchs Los, 10 Städte. 6 Und die Söhne Gersons erhielten von den Geschlechtern des Stammes Issaschar und vom Stamm Aser und vom Stamm Naphtali und vom halben Stamm Manasse in Basan, durchs Los, 13 Städte; 7 die Söhne Meraris, nach ihren Familien, vom Stamm Ruben und vom Stamm Gad und vom Stamm Sebulon zwölf Städte. 8 Und so gaben die Kinder Israel den Leviten diese Städte und ihre Bezirke durchs Los, so wie der HERR durch Mose geboten hatte. 9 Und sie gaben vom Stamm der Kinder Juda und vom Stamm der Kinder Simeon folgende Städte, die man mit Namen nannte; 10 und sie wurden den Söhnen Aarons, von den Familien der Kehathiter, aus den Kindern Levi, zuteil (denn für sie war das erste Los). 11 Und sie gaben ihnen die Stadt Arbas, des Vaters Enaks, das ist Hebron, im Gebirge Juda, und ihre Bezirke rings um sie her. 12 Aber das Feld der Stadt und ihre Dörfer gaben sie Kaleb, dem Sohn Jephunnes, als sein Eigentum. 13 Und sie gaben den Söhnen Aarons, des Priesters, die Zufluchtstadt für den Totschläger, Hebron und seine Bezirke; und Libna und seine Bezirke, 14 und Jattir und seine Bezirke, und Eschtemoa und seine Bezirke, 15 und Holon und seine Bezirke, und Debir und seine Bezirke, 16 und Ain und seine Bezirke, und Jutta und seine Bezirke, und Beth-Semes und seine Bezirke: 9 Städte von diesen beiden Stämmen. 17 Und vom Stamm Benjamin: Gibeon und seine Bezirke, Geba und seine Bezirke, 18 Anathoth und seine Bezirke, und Almon und seine Bezirke: 4 Städte. 19 Alle Städte der Söhne Aarons, der Priester: 13 Städte und ihre Bezirke. 20 Und was die Familien der Söhne Kehaths, der Leviten, die übrigen von den Söhnen Kehaths, betrifft, so waren die Städte ihres Loses vom Stamm Ephraim. 21 Und sie gaben ihnen die Zufluchtstadt für den Totschläger, Sichem und seine Bezirke im Gebirge Ephraim; und Geser und seine Bezirke, 22 und Kibzaim und seine Bezirke, und Beth-Horon und seine Bezirke: 4 Städte. 23 Und vom Stamm Dan: Elteke und seine Bezirke, Gibbethon und seine Bezirke, 24 Ajjalon und seine Bezirke, Gath-Rimmon und seine Bezirke: 4 Städte. 25 Und von der Hälfte des Stammes Manasse: Taanak und seine Bezirke, und Gath-Rimmon und seine Bezirke: 2 Städte. 26 Aller Städte waren 10 und ihre Bezirke, für die Familien der übrigen Söhne Kehaths. 27 Und den Söhnen Gersons, aus den Geschlechtern der Leviten, gaben sie vom halben Stamm Manasse: die Zufluchtstadt für den Totschläger, Golan in Basan und seine Bezirke; und Beeschtera und seine Bezirke: 2 Städte. 28 Und vom Stamm Issaschar: Kischjon und seine Bezirke, Daberath und seine Bezirke, 29 Jarmuth und seine Bezirke, En-Gannim und seine Bezirke: 4 Städte. 30 Und vom Stamm Aser: Mischeal und seine Bezirke, Abdon und seine Bezirke, 31 Helkath und seine Bezirke, und Rechob und seine Bezirke: 4 Städte. 32 Und vom Stamm Naphtali: die Zufluchtstadt für den Totschläger, Kedes in Galiläa und seine Bezirke; und Hammoth-Dor und seine Bezirke, und Kartan und seine Bezirke: 3 Städte. 33 Alle Städte der Gersoniter, nach ihren Familien: 13 Städte und ihre Bezirke. 34 Und den Familien der Söhne Meraris, den übrigen Leviten, gaben sie vom Stamm Sebulon: Jokneam und seine Bezirke, Karta und seine Bezirke, 35 Dimna und seine Bezirke, Nahalal und seine Bezirke: 4 Städte. 36 Und vom Stamm Ruben: Bezer und seine Bezirke, und Jahza und seine Bezirke, 37 Kedemoth und seine Bezirke, und Mephaath und seine Bezirke: 4 Städte. 38 Und vom Stamm Gad: die Zufluchtstadt für den Totschläger, Ramoth in Gilead und seine Bezirke; und Machanaim und seine Bezirke, 39 Hesbon und seine Bezirke, Jaser und seine Bezirke; aller Städte waren 4. 40 Alle Städte der Söhne Meraris, nach ihren Familien, der übrigen von den Geschlechtern der Leviten: ihr Los war zwölf Städte. 41 Alle Städte der Leviten inmitten des Eigentums der Kinder Israel: 48 Städte und ihre Bezirke. 42 Diese Städte hatten, Stadt für Stadt, ihre Bezirke rings um sich her: so war es bei allen diesen Städten.

(Bezug)

4. Mo. 35,6-15

6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: 6 Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt – von dem Stamm, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. 9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan zieht, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, dass dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, dass der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen 6 Zufluchtstädte für euch sein. 14 Ihr sollt 3 Städte geben diesseits des Jordan, und 3 Städte sollt ihr geben im Land Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremden und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese 6 Städte zur Zuflucht sein, dass dahin fliehe jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.

Jos. 20,1-9

1 Und der HERR redete zu Josua und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Bestimmt euch die Zufluchtstädte, von denen ich durch Mose zu euch geredet habe, 3 dass dahin fliehe ein Totschläger, der jemand aus Versehen, unabsichtlich, erschlagen hat; und sie seien euch zur Zuflucht vor dem Bluträcher. 4 Und er soll in eine von diesen Städten fliehen, und an dem Eingang des Stadttores stehen und vor den Ohren der Ältesten jener Stadt seine Sache vorbringen; und sie sollen ihn zu sich in die Stadt aufnehmen und ihm einen Ort geben, dass er bei ihnen wohne. 5 Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, so sollen sie den Totschläger nicht in seine Hand ausliefern; denn er hat seinen Nächsten unabsichtlich erschlagen, und er hasste ihn vorher nicht. 6 Und er soll in jener Stadt wohnen, bis er vor der Gemeinde zu Gericht gestanden hat, bis zum Tod des Hohenpriesters, der in jenen Tagen sein wird; dann mag der Totschläger zurückkehren und in seine Stadt und in sein Haus kommen, in die Stadt, aus der er geflohen ist. 7 Und sie heiligten Kedes in Galiläa, im Gebirge Naphtali, und Sichem im Gebirge Ephraim, und Kirjath-Arba, das ist Hebron, im Gebirge Juda. 8 Und jenseits des Jordan von Jericho, im Osten, bestimmten sie Bezer in der Wüste, in der Ebene, vom Stamm Ruben; und Ramoth in Gilead, vom Stamm Gad; und Golan in Basan, vom Stamm Manasse. 9 Das waren die bestimmten Städte für alle Kinder Israel und für den Fremden, der sich in ihrer Mitte aufhielt, damit dahin fliehe jeder, der jemand aus Versehen erschlagen würde, damit er nicht durch die Hand des Bluträchers sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden habe.

(Bezug)

4. Mo. 35,6-29

6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: 6 Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt – von dem Stamm, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. 9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan zieht, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, dass dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, dass der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen 6 Zufluchtstädte für euch sein. 14 Ihr sollt 3 Städte geben diesseits des Jordan, und 3 Städte sollt ihr geben im Land Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremden und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese 6 Städte zur Zuflucht sein, dass dahin fliehe jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, dass er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewisslich getötet werden. 17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, dass er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewisslich getötet werden. 18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, dass er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewisslich getötet werden. 19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Und wenn er ihn aus Hass gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, dass er gestorben ist, 21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, dass er gestorben ist, so soll der Schläger gewisslich getötet werden; er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen oder unabsichtlich irgendein Werkzeug auf ihn geworfen hat, 23 oder, ohne es zu sehen, irgendeinen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, dass er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht: 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tod des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. 26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tod des Hohenpriesters; und nach dem Tod des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen.

5. Mo. 19,1-13

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst: 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. 3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er hasste ihn vorher nicht, 5 wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiel und trifft seinen Nächsten, dass er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe; 6 damit nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vorher nicht hasste. 7 Darum gebiete ich dir und sage: Drei Städte sollst du dir aussondern. 8 Und wenn der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen hat, 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du den HERR, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage) so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen; 10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. 11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten hasst, und ihm auflauert und sich gegen ihn erhebt und ihn totschlägt, so dass er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte: 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dort holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, dass er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel wegschaffen, und es wird dir wohlgehen.

(Parallele)