Start DE EN
Querverweise

3. Mose 23 – Querverweise

Es wurden 7 Ergebnisse gefunden.

3. Mo. 23,5

Im 1. Monat, am 14. des Monats, zwischen den zwei Abenden, ist Passah dem HERRN.

4. Mo. 28,16

Und im 1. Monat, am 14. Tag des Monats, ist Passah dem HERRN.

(Parallele)

3. Mo. 23,6-8

6 Und am 15. Tag dieses Monats ist das Fest der ungesäuerten Brote dem HERRN; sieben Tage sollt ihr Ungesäuertes essen. 7 Am ersten Tag soll euch eine heilige Versammlung sein, keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 8 Und ihr sollt dem HERRN ein Feueropfer darbringen sieben Tage; am siebten Tag ist eine heilige Versammlung, keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.

4. Mo. 28,17-25

17 Und am 15. Tag dieses Monats ist das Fest; sieben Tage soll Ungesäuertes gegessen werden. 18 Am ersten Tag soll eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 19 Und ihr sollt dem HERRN ein Feueropfer, ein Brandopfer darbringen: zwei junge Stiere und einen Widder und sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein; 20 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: Drei Zehntel sollt ihr opfern zu einem Stier, und zwei Zehntel zu dem Widder; 21 je ein Zehntel sollst du opfern zu jedem Lamm, zu den sieben Lämmern; 22 und einen Bock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun. 23 Außer dem Morgen-Brandopfer, das zum beständigen Brandopfer ist, sollt ihr das opfern. 24 Dies sollt ihr täglich opfern, sieben Tage lang, als Speise eines Feueropfers lieblichen Geruchs dem HERRN; zusätzlich zu dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer soll es geopfert werden. 25 Und am 7. Tag soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.

(Parallele)

3. Mo. 23,10-11

10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, und ihr seine Ernte erntet, so sollt ihr eine Garbe der Erstlinge eurer Ernte zu dem Priester bringen; 11 und er soll die Garbe vor dem HERRN weben zum Wohlgefallen für euch; am anderen Tag nach dem Sabbat soll sie der Priester weben.

4. Mo. 15,18-21

18 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, wohin ich euch bringen werde, 19 so soll es geschehen, wenn ihr von dem Brot des Landes esst, so sollt ihr dem HERRN ein Hebopfer heben: 20 Als Erstling eures Schrotmehls sollt ihr einen Kuchen als Hebopfer heben; wie das Hebopfer der Tenne, so sollt ihr dieses heben. 21 Von dem Erstling eures Schrotmehls sollt ihr dem HERRN ein Hebopfer geben, bei euren Geschlechtern.

(Parallele)

3. Mo. 23,10-14

10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, und ihr seine Ernte erntet, so sollt ihr eine Garbe der Erstlinge eurer Ernte zu dem Priester bringen; 11 und er soll die Garbe vor dem HERRN weben zum Wohlgefallen für euch; am anderen Tag nach dem Sabbat soll sie der Priester weben. 12 Und ihr sollt an dem Tag, da ihr die Garbe webt, ein Lamm opfern, ohne Fehl, einjährig, zum Brandopfer dem HERRN; 13 und sein Speisopfer: zwei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, ein Feueropfer dem HERRN, ein lieblicher Geruch; und sein Trankopfer: ein viertel Hin Wein. 14 Und Brot und geröstete Körner und Gartenkorn sollt ihr nicht essen bis zu genau diesem Tag, bis ihr die Opfergabe eures Gottes gebracht habt: eine ewige Satzung bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen.

4. Mo. 28,26-31

26 Und am Tag der Erstlinge, wenn ihr dem HERRN ein neues Speisopfer darbringt, an eurem Wochenfest, soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 27 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruch dem HERRN: zwei junge Stiere, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; 28 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Stier, zwei Zehntel zu dem einen Widder, 29 je ein Zehntel zu jedem Lamm, zu den sieben Lämmern; 30 und einen Ziegenbock, um Sühnung für euch zu tun. 31 Außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer sollt ihr sie opfern (ohne Fehl sollen sie euch sein) mit ihren Trankopfern.

(Parallele)

3. Mo. 23,24-25

24 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Im 7. Monat, am 1. des Monats, soll euch Ruhe sein, ein Gedächtnis des Posaunenhalls, eine heilige Versammlung. 25 Keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem HERRN ein Feueropfer darbringen.

4. Mo. 29,1-6

1 Und im 7. Monat, am 1. des Monats, soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun; ein Tag des Posaunenhalls soll es euch sein. 2 Und ihr sollt ein Brandopfer opfern zum lieblichen Geruch dem HERRN: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl; 3 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Stier, zwei Zehntel zu dem Widder, 4 und ein Zehntel zu jedem Lamm, zu den sieben Lämmern; 5 und einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun; 6 außer dem monatlichen Brandopfer und seinem Speisopfer und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem HERRN.

(Parallele)

3. Mo. 23,27-32

27 Doch am 10. dieses 7. Monats ist der Versöhnungstag; eine heilige Versammlung soll euch sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien, und sollt dem HERRN ein Feueropfer darbringen. 28 Und keinerlei Arbeit sollt ihr tun an genau diesem Tag; denn es ist der Versöhnungstag, um Sühnung für euch zu tun vor dem HERRN, eurem Gott. 29 Denn jede Seele, die sich nicht kasteit an genau diesem Tag, die soll ausgerottet werden aus ihren Völkern; 30 und jede Seele, die irgendeine Arbeit tut an genau diesem Tag, diese Seele werde ich vertilgen aus der Mitte ihres Volkes. 31 Keinerlei Arbeit sollt ihr tun: eine ewige Satzung bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen. 32 Ein Sabbat der Ruhe soll er für euch sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien; am 9. des Monats, am Abend, vom Abend bis zum Abend sollt ihr euren Sabbat feiern.

4. Mo. 29,7-11

7 Und am 10. dieses 7. Monats soll euch eine heilige Versammlung sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien; keinerlei Arbeit sollt ihr tun. 8 Und ihr sollt dem HERRN ein Brandopfer darbringen als lieblichen Geruch: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein; 9 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Stier, zwei Zehntel zu dem einen Widder, 10 je ein Zehntel zu jedem Lamm, zu den sieben Lämmern; 11 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.

(Parallele)

3. Mo. 23,34-36

34 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Am 15. Tag dieses 7. Monats ist das Fest der Laubhütten sieben Tage dem HERRN. 35 Am ersten Tag soll eine heilige Versammlung sein, keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 36 Sieben Tage sollt ihr dem HERRN ein Feueropfer darbringen; am achten Tag soll euch eine heilige Versammlung sein, und ihr sollt dem HERRN ein Feueropfer darbringen: Es ist eine Festversammlung, keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.

4. Mo. 29,12-38

12 Und am 15. Tag des 7. Monats soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem HERRN ein Fest feiern sieben Tage. 13 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem HERRN: 13 junge Stiere, 2 Widder, 14 einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie sein; 14 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Stier, zu den 13 Stieren, zwei Zehntel zu jedem Widder, zu den zwei Widdern, 15 und je ein Zehntel zu jedem Lamm, zu den 14 Lämmern; 16 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Und am zweiten Tag 12 junge Stiere, 2 Widder, 14 einjährige Lämmer ohne Fehl; 18 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 19 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. 20 Und am dritten Tag 11 Stieren, 2 Widder, 14 einjährige Lämmer, ohne Fehl; 21 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 22 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 23 Und am vierten Tag 10 Stieren, 2 Widder, 14 einjährige Lämmer, ohne Fehl; 24 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 25 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 26 Und am fünften Tag 9 Stieren, 2 Widder, 14 einjährige Lämmer, ohne Fehl; 27 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 28 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 29 Und am sechsten Tag 8 Stieren, 2 Widder, 14 einjährige Lämmer, ohne Fehl; 30 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 31 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinen Trankopfern. 32 Und am siebten Tag sieben Stieren, 2 Widder, 14 einjährige Lämmer, ohne Fehl; 33 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift; 34 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 35 Am achten Tag soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 36 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem HERRN: einen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl; 37 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu dem Stier, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 38 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

(Parallele)