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Querverweise

4. Mose 28,17-31 – Querverweise

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3. Mo. 23,6-8

6 Und am 15. Tag dieses Monats ist das Fest der ungesäuerten Brote dem HERRN; sieben Tage sollt ihr Ungesäuertes essen. 7 Am ersten Tag soll euch eine heilige Versammlung sein, keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 8 Und ihr sollt dem HERRN ein Feueropfer darbringen sieben Tage; am siebten Tag ist eine heilige Versammlung, keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.

4. Mo. 28,17-25

17 Und am 15. Tag dieses Monats ist das Fest; sieben Tage soll Ungesäuertes gegessen werden. 18 Am ersten Tag soll eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 19 Und ihr sollt dem HERRN ein Feueropfer, ein Brandopfer darbringen: zwei junge Stiere und einen Widder und sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein; 20 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: Drei Zehntel sollt ihr opfern zu einem Stier, und zwei Zehntel zu dem Widder; 21 je ein Zehntel sollst du opfern zu jedem Lamm, zu den sieben Lämmern; 22 und einen Bock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun. 23 Außer dem Morgen-Brandopfer, das zum beständigen Brandopfer ist, sollt ihr das opfern. 24 Dies sollt ihr täglich opfern, sieben Tage lang, als Speise eines Feueropfers lieblichen Geruchs dem HERRN; zusätzlich zu dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer soll es geopfert werden. ? 25 Und am 7. Tag soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. ?

(Parallele)

3. Mo. 23,10-14

10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, und ihr seine Ernte erntet, so sollt ihr eine Garbe der Erstlinge eurer Ernte zu dem Priester bringen; ? 11 und er soll die Garbe vor dem HERRN weben zum Wohlgefallen für euch; am anderen Tag nach dem Sabbat soll sie der Priester weben. ? 12 Und ihr sollt an dem Tag, da ihr die Garbe webt, ein Lamm opfern, ohne Fehl, einjährig, zum Brandopfer dem HERRN; 13 und sein Speisopfer: zwei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, ein Feueropfer dem HERRN, ein lieblicher Geruch; und sein Trankopfer: ein viertel Hin Wein. 14 Und Brot und geröstete Körner und Gartenkorn sollt ihr nicht essen bis zu genau diesem Tag, bis ihr die Opfergabe eures Gottes gebracht habt: eine ewige Satzung bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen. ? ?

4. Mo. 28,26-31

26 Und am Tag der Erstlinge, wenn ihr dem HERRN ein neues Speisopfer darbringt, an eurem Wochenfest, soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 27 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruch dem HERRN: zwei junge Stiere, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; 28 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Stier, zwei Zehntel zu dem einen Widder, 29 je ein Zehntel zu jedem Lamm, zu den sieben Lämmern; 30 und einen Ziegenbock, um Sühnung für euch zu tun. 31 Außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer sollt ihr sie opfern (ohne Fehl sollen sie euch sein) mit ihren Trankopfern.

(Parallele)