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Querverweise

Querverweise im Buch 5. Mose

Es wurden 215 Ergebnisse gefunden. (Seite 4 von 8)

2. Mo. 23,19

Das Erste der Erstlinge deines Landes sollst du in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen. – Du sollst ein Böckchen nicht kochen in der Milch seiner Mutter.

5. Mo. 14,21

Ihr sollt kein Aas essen; dem Fremden, der in deinen Toren ist, magst du es geben, dass er es esse, oder verkaufe es einem Fremden; denn ein heiliges Volk bist du dem HERRN, deinem Gott. – Du sollst ein Böckchen nicht kochen in der Milch seiner Mutter.

(Parallele)

2. Mo. 34,26

Das Erste der Erstlinge deines Landes sollst du in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen. – Du sollst ein Böckchen nicht kochen in der Milch seiner Mutter.

5. Mo. 14,21

Ihr sollt kein Aas essen; dem Fremden, der in deinen Toren ist, magst du es geben, dass er es esse, oder verkaufe es einem Fremden; denn ein heiliges Volk bist du dem HERRN, deinem Gott. – Du sollst ein Böckchen nicht kochen in der Milch seiner Mutter.

(Parallele)

3. Mo. 27,30-32

30 Und aller Zehnte des Landes, vom Samen des Landes, von der Frucht der Bäume, gehört dem HERRN; er ist dem HERRN heilig. 31 Wenn aber jemand von seinem Zehnten lösen will, so soll er dessen Fünftel hinzufügen. 32 Und aller Zehnte vom Rind- und Kleinvieh, von allem, was unter dem Stab vorüberzieht, das Zehnte soll dem HERRN heilig sein;

5. Mo. 14,22-27

22 Du sollst treulich verzehnten allen Ertrag deiner Saat, die aus dem Feld erwächst, Jahr für Jahr. 23 Und du sollst essen vor dem HERRN, deinem Gott, an dem Ort, den er erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen, den Zehnten deines Getreides, deines Mostes und deines Öls, und die Erstgeborenen deines Rind- und deines Kleinviehes, damit du den HERR, deinen Gott, fürchten lernst alle Tage. 24 Und wenn der Weg zu weit für dich ist, dass du es nicht hinbringen kannst, weil der Ort fern von dir ist, den der HERR, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dahin zu setzen, wenn der HERR, dein Gott, dich segnet: 25 so sollst du es um Geld geben; und binde das Geld in deine Hand zusammen, und geh an den Ort, den der HERR, dein Gott, erwählen wird. 26 Und gib das Geld für alles, was deine Seele begehrt, für Rinder und für Kleinvieh und für Wein und für starkes Getränk und für alles, was deine Seele wünscht; und iss dort vor dem HERRN, deinem Gott, und freue dich, du und dein Haus. 27 Und den Leviten, der in deinen Toren ist, den sollst du nicht verlassen; denn er hat kein Teil noch Erbe mit dir.

(Parallele)

4. Mo. 18,20-21

20 Und der HERR sprach zu Aaron: In ihrem Land sollst du nichts erben und sollst kein Teil in ihrer Mitte haben; ich bin dein Teil und dein Erbe inmitten der Kinder Israel. 21 Und siehe, den Kindern Levi habe ich allen Zehnten in Israel zum Erbteil gegeben für ihren Dienst, den sie verrichten, den Dienst des Zeltes der Zusammenkunft.

5. Mo. 14,27-29

27 Und den Leviten, der in deinen Toren ist, den sollst du nicht verlassen; denn er hat kein Teil noch Erbe mit dir. 28 Am Ende von drei Jahren sollst du allen Zehnten deines Ertrages in jenem Jahr aussondern und ihn in deinen Toren niederlegen; 29 und der Levit – denn er hat kein Teil noch Erbe mit dir – und der Fremde und die Waise und die Witwe, die in deinen Toren sind, sollen kommen und essen und sich sättigen; damit der HERR, dein Gott, dich segne in allem Werk deiner Hand, das du tust.

(Parallele)

4. Mo. 18,24

denn den Zehnten der Kinder Israel, den sie dem HERRN als Hebopfer heben, habe ich den Leviten zum Erbteil gegeben; darum habe ich von ihnen gesagt, dass sie inmitten der Kinder Israel kein Erbteil besitzen sollen.

5. Mo. 14,27-29

27 Und den Leviten, der in deinen Toren ist, den sollst du nicht verlassen; denn er hat kein Teil noch Erbe mit dir. 28 Am Ende von drei Jahren sollst du allen Zehnten deines Ertrages in jenem Jahr aussondern und ihn in deinen Toren niederlegen; 29 und der Levit – denn er hat kein Teil noch Erbe mit dir – und der Fremde und die Waise und die Witwe, die in deinen Toren sind, sollen kommen und essen und sich sättigen; damit der HERR, dein Gott, dich segne in allem Werk deiner Hand, das du tust.

(Parallele)

2. Mo. 21,2-6

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er einer Frau Mann war, soll seine Frau mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm eine Frau gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen die Frau und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.

5. Mo. 15,12-18

12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; und im siebten Jahr sollst du ihn frei von dir entlassen. 13 Und wenn du ihn frei von dir entlässt, so sollst du ihn nicht leer entlassen: 14 Du sollst ihm reichlich aufladen von deinem Kleinvieh und von deiner Tenne und von deiner Kelter; von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben. 15 Und du sollst gedenken, dass du ein Knecht gewesen bist im Land Ägypten und dass der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute diese Sache. 16 Und es soll geschehen, wenn er zu dir spricht: Ich will nicht von dir weggehen – weil er dich und dein Haus liebt, weil ihm wohl bei dir ist – 17 so sollst du eine Pfrieme nehmen und sie durch sein Ohr in die Tür stechen, und er wird dein Knecht sein für immer; und auch deiner Magd sollst du so tun. 18 Es soll nicht schwer sein in deinen Augen, wenn du ihn frei von dir entlässt; denn was an Wert das Doppelte des Lohnes eines Tagelöhners ausmacht hat er dir sechs Jahre lang gedient; und der HERR, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust.

(Parallele)

3. Mo. 25,39-41

39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; 40 wie ein Tagelöhner, wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahr soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen.

5. Mo. 15,12-18

12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; und im siebten Jahr sollst du ihn frei von dir entlassen. 13 Und wenn du ihn frei von dir entlässt, so sollst du ihn nicht leer entlassen: 14 Du sollst ihm reichlich aufladen von deinem Kleinvieh und von deiner Tenne und von deiner Kelter; von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben. 15 Und du sollst gedenken, dass du ein Knecht gewesen bist im Land Ägypten und dass der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute diese Sache. 16 Und es soll geschehen, wenn er zu dir spricht: Ich will nicht von dir weggehen – weil er dich und dein Haus liebt, weil ihm wohl bei dir ist – 17 so sollst du eine Pfrieme nehmen und sie durch sein Ohr in die Tür stechen, und er wird dein Knecht sein für immer; und auch deiner Magd sollst du so tun. 18 Es soll nicht schwer sein in deinen Augen, wenn du ihn frei von dir entlässt; denn was an Wert das Doppelte des Lohnes eines Tagelöhners ausmacht hat er dir sechs Jahre lang gedient; und der HERR, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust.

(Parallele)

2. Mo. 13,2

Heilige mir alles Erstgeborene, was irgend die Mutter bricht unter den Kindern Israel, an Menschen und an Vieh; es ist mein. –

5. Mo. 15,19

Alles männliche Erstgeborene, das unter deinen Rindern und unter deinem Kleinvieh geboren wird, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst mit dem Erstgeborenen deines Rindes nicht arbeiten, und du sollst das Erstgeborene deines Kleinviehes nicht scheren:

(Parallele)

3. Mo. 22,18-25

18 Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen und zu allen Kindern Israel und sprich zu ihnen: Jedermann vom Haus Israel und von den Fremden in Israel, der seine Opfergabe darbringt, nach allen ihren Gelübden und nach allen ihren freiwilligen Gaben, die sie dem HERRN als Brandopfer darbringen, – 19 zum Wohlgefallen für euch soll es sein, ohne Fehl, männlich, von den Rindern, von den Schafen oder von den Ziegen. 20 Alles, woran ein Gebrechen ist, sollt ihr nicht darbringen, denn es wird nicht zum Wohlgefallen für euch sein. 21 Und wenn jemand dem HERRN ein Friedensopfer darbringt, um ein Gelübde zu erfüllen, oder als freiwillige Gabe vom Rind- oder vom Kleinvieh: Ohne Fehl soll es sein, zum Wohlgefallen; keinerlei Gebrechen soll an ihm sein. 22 Ein blindes oder verletztes oder verstümmeltes Tier, oder eines, das Geschwüre oder die Krätze oder die Flechte hat, diese sollt ihr dem HERRN nicht darbringen, und sollt dem HERRN keine Feueropfer davon auf den Altar geben. 23 Und ein Stück Rind- oder Kleinvieh, an dem ein Glied zu lang oder zu kurz ist, das magst du als freiwillige Gabe opfern; aber zu einem Gelübde wird es nicht wohlgefällig sein. 24 Und dem die Hoden zerquetscht oder zerstoßen oder ausgerissen oder ausgeschnitten sind, sollt ihr dem HERRN nicht darbringen; und in eurem Land sollt ihr dergleichen nicht tun. 25 Und aus der Hand eines Fremden sollt ihr das Brot eures Gottes aus allen diesen nicht darbringen; denn ihr Verderben ist an ihnen, ein Gebrechen ist an ihnen; sie werden nicht wohlgefällig für euch sein.

5. Mo. 15,21

Wenn aber ein Gebrechen an ihm ist, dass es lahm oder blind ist, irgendein schlimmes Gebrechen, so sollst du es dem HERRN, deinem Gott, nicht opfern.

(Parallele)

2. Mo. 12,14-20

14 Und dieser Tag soll euch zum Gedächtnis sein, und ihr sollt ihn feiern als Fest dem HERRN; als ewige Satzung bei euren Geschlechtern sollt ihr ihn feiern. 15 Sieben Tage sollt ihr Ungesäuertes essen; ja, am ersten Tag sollt ihr den Sauerteig aus euren Häusern wegtun; denn jeder, der Gesäuertes isst, von dem ersten Tag bis zum siebten Tag, diese Seele soll ausgerottet werden aus Israel. 16 Und am ersten Tag soll euch eine heilige Versammlung und am siebten Tag eine heilige Versammlung sein; keinerlei Arbeit soll an ihnen getan werden; nur was von jeder Seele gegessen wird, das allein soll von euch bereitet werden. 17 Und so beobachtet das Fest der ungesäuerten Brote; denn an genau diesem Tag habe ich eure Heere aus dem Land Ägypten herausgeführt. Und ihr sollt diesen Tag beobachten bei euren Geschlechtern als ewige Satzung. 18 Im 1. Monat, am 14. Tag des Monats, am Abend, sollt ihr Ungesäuertes essen bis zu dem 21. Tag des Monats, am Abend. 19 Sieben Tage soll kein Sauerteig in euren Häusern gefunden werden; denn jeder, der Gesäuertes isst, diese Seele soll aus der Gemeinde Israel ausgerottet werden, er sei Fremder oder Einheimischer des Landes. 20 Nichts Gesäuertes sollt ihr essen; in allen euren Wohnungen sollt ihr Ungesäuertes essen.

5. Mo. 16,1-4

1 Beobachte den Monat Abib und feiere das Passah dem HERRN, deinem Gott; denn im Monat Abib hat der HERR, dein Gott, dich des Nachts aus Ägypten herausgeführt. 2 Und du sollst dem HERRN, deinem Gott, das Passah schlachten, Klein- und Rindvieh, an dem Ort, den der HERR erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen. 3 Du sollst kein Gesäuertes dazu essen; sieben Tage sollst du Ungesäuertes dazu essen, Brot des Elendes, – denn in Eile bist du aus dem Land Ägypten herausgezogen – damit du gedenkst des Tages deines Auszugs aus dem Land Ägypten alle Tage deines Lebens. 4 Und sieben Tage soll kein Sauerteig bei dir gesehen werden in deinem ganzen Gebiet; und von dem Fleisch, das du am Abend schlachtest, am ersten Tag, soll nichts über Nacht bleiben bis an den Morgen.

(Parallele)

2. Mo. 13,3-7

3 Und Mose sprach zu dem Volk: Gedenkt dieses Tages, an dem ihr aus Ägypten gezogen seid, aus dem Haus der Knechtschaft; denn mit starker Hand hat der HERR euch von hier herausgeführt; und es soll nichts Gesäuertes gegessen werden. 4 Heute zieht ihr aus, im Monat Abib. 5 Und es soll geschehen, wenn der HERR dich bringt in das Land der Kanaaniter und der Hethiter und der Amoriter und der Hewiter und der Jebusiter, das er deinen Vätern geschworen hat, dir zu geben, ein Land, das von Milch und Honig fließt, so sollst du diesen Dienst in diesem Monat halten. 6 Sieben Tage sollst du Ungesäuertes essen, und am 7. Tag ist ein Fest dem HERRN. 7 Die sieben Tage soll Ungesäuertes gegessen werden; und nicht soll Gesäuertes bei dir gesehen werden, noch soll Sauerteig bei dir gesehen werden in allen deinen Grenzen.

5. Mo. 16,1-4

1 Beobachte den Monat Abib und feiere das Passah dem HERRN, deinem Gott; denn im Monat Abib hat der HERR, dein Gott, dich des Nachts aus Ägypten herausgeführt. 2 Und du sollst dem HERRN, deinem Gott, das Passah schlachten, Klein- und Rindvieh, an dem Ort, den der HERR erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen. 3 Du sollst kein Gesäuertes dazu essen; sieben Tage sollst du Ungesäuertes dazu essen, Brot des Elendes, – denn in Eile bist du aus dem Land Ägypten herausgezogen – damit du gedenkst des Tages deines Auszugs aus dem Land Ägypten alle Tage deines Lebens. 4 Und sieben Tage soll kein Sauerteig bei dir gesehen werden in deinem ganzen Gebiet; und von dem Fleisch, das du am Abend schlachtest, am ersten Tag, soll nichts über Nacht bleiben bis an den Morgen.

(Parallele)

3. Mo. 23,5-8

5 Im 1. Monat, am 14. des Monats, zwischen den zwei Abenden, ist Passah dem HERRN. 6 Und am 15. Tag dieses Monats ist das Fest der ungesäuerten Brote dem HERRN; sieben Tage sollt ihr Ungesäuertes essen. 7 Am ersten Tag soll euch eine heilige Versammlung sein, keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 8 Und ihr sollt dem HERRN ein Feueropfer darbringen sieben Tage; am siebten Tag ist eine heilige Versammlung, keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.

5. Mo. 16,1-4

1 Beobachte den Monat Abib und feiere das Passah dem HERRN, deinem Gott; denn im Monat Abib hat der HERR, dein Gott, dich des Nachts aus Ägypten herausgeführt. 2 Und du sollst dem HERRN, deinem Gott, das Passah schlachten, Klein- und Rindvieh, an dem Ort, den der HERR erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen. 3 Du sollst kein Gesäuertes dazu essen; sieben Tage sollst du Ungesäuertes dazu essen, Brot des Elendes, – denn in Eile bist du aus dem Land Ägypten herausgezogen – damit du gedenkst des Tages deines Auszugs aus dem Land Ägypten alle Tage deines Lebens. 4 Und sieben Tage soll kein Sauerteig bei dir gesehen werden in deinem ganzen Gebiet; und von dem Fleisch, das du am Abend schlachtest, am ersten Tag, soll nichts über Nacht bleiben bis an den Morgen.

(Parallele)

4. Mo. 28,16-25

16 Und im 1. Monat, am 14. Tag des Monats, ist Passah dem HERRN. 17 Und am 15. Tag dieses Monats ist das Fest; sieben Tage soll Ungesäuertes gegessen werden. 18 Am ersten Tag soll eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 19 Und ihr sollt dem HERRN ein Feueropfer, ein Brandopfer darbringen: zwei junge Stiere und einen Widder und sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein; 20 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: Drei Zehntel sollt ihr opfern zu einem Stier, und zwei Zehntel zu dem Widder; 21 je ein Zehntel sollst du opfern zu jedem Lamm, zu den sieben Lämmern; 22 und einen Bock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun. 23 Außer dem Morgen-Brandopfer, das zum beständigen Brandopfer ist, sollt ihr das opfern. 24 Dies sollt ihr täglich opfern, sieben Tage lang, als Speise eines Feueropfers lieblichen Geruchs dem HERRN; zusätzlich zu dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer soll es geopfert werden. 25 Und am 7. Tag soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.

5. Mo. 16,1-4

1 Beobachte den Monat Abib und feiere das Passah dem HERRN, deinem Gott; denn im Monat Abib hat der HERR, dein Gott, dich des Nachts aus Ägypten herausgeführt. 2 Und du sollst dem HERRN, deinem Gott, das Passah schlachten, Klein- und Rindvieh, an dem Ort, den der HERR erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen. 3 Du sollst kein Gesäuertes dazu essen; sieben Tage sollst du Ungesäuertes dazu essen, Brot des Elendes, – denn in Eile bist du aus dem Land Ägypten herausgezogen – damit du gedenkst des Tages deines Auszugs aus dem Land Ägypten alle Tage deines Lebens. 4 Und sieben Tage soll kein Sauerteig bei dir gesehen werden in deinem ganzen Gebiet; und von dem Fleisch, das du am Abend schlachtest, am ersten Tag, soll nichts über Nacht bleiben bis an den Morgen.

(Parallele)

3. Mo. 23,15-21

15 Und ihr sollt euch zählen vom anderen Tag nach dem Sabbat, von dem Tag, da ihr die Webe-Garbe gebracht habt: Es sollen sieben volle Wochen sein. 16 Bis zum anderen Tag nach dem siebten Sabbat sollt ihr 50 Tage zählen; und ihr sollt dem HERRN ein neues Speisopfer darbringen. 17 Aus euren Wohnungen sollt ihr Webe-Brote bringen, zwei von zwei Zehnteln Feinmehl sollen es sein, gesäuert sollen sie gebacken werden, als Erstlinge dem HERRN. 18 Und ihr sollt zu dem Brot darbringen sieben einjährige Lämmer ohne Fehl, und einen jungen Stier und zwei Widder (sie sollen ein Brandopfer dem HERRN sein) und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer: ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem HERRN. 19 Und ihr sollt einen Ziegenbock zum Sündopfer opfern und zwei einjährige Lämmer zum Friedensopfer. 20 Und der Priester soll sie weben samt dem Brot der Erstlinge als Webopfer vor dem HERRN, samt den zwei Lämmern: Sie sollen dem HERRN heilig sein für den Priester. 21 Und ihr sollt an genau diesem Tag einen Ruf ergehen lassen – eine heilige Versammlung soll euch sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun: eine ewige Satzung in allen euren Wohnsitzen bei euren Geschlechtern.

5. Mo. 16,9-12

9 Sieben Wochen sollst du dir zählen; von da an, wo man beginnt, die Sichel an die Saat zu legen, sollst du anfangen, sieben Wochen zu zählen. 10 Und du sollst das Fest der Wochen dem HERRN, deinem Gott, feiern, je nach der freiwilligen Gabe deiner Hand, die du geben magst, so wie der HERR, dein Gott, dich segnen wird; 11 und du sollst dich vor dem HERRN, deinem Gott, freuen, du und dein Sohn und deine Tochter und dein Knecht und deine Magd und der Levit, der in deinen Toren ist, und der Fremde und die Waise und die Witwe, die in deiner Mitte sind, an dem Ort, den der HERR, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen. 12 Und du sollst gedenken, dass du ein Knecht in Ägypten gewesen bist, und sollst diese Satzungen beobachten und tun.

(Parallele)

3. Mo. 23,34-36

34 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Am 15. Tag dieses 7. Monats ist das Fest der Laubhütten sieben Tage dem HERRN. 35 Am ersten Tag soll eine heilige Versammlung sein, keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 36 Sieben Tage sollt ihr dem HERRN ein Feueropfer darbringen; am achten Tag soll euch eine heilige Versammlung sein, und ihr sollt dem HERRN ein Feueropfer darbringen: Es ist eine Festversammlung, keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.

5. Mo. 16,13-15

13 Das Fest der Laubhütten sollst du dir sieben Tage feiern, wenn du den Ertrag von deiner Tenne und von deiner Kelter einsammelst; 14 und du sollst dich an deinem Fest freuen, du und dein Sohn und deine Tochter, und dein Knecht und deine Magd, und der Levit und der Fremde und die Waise und die Witwe, die in deinen Toren sind. 15 Sieben Tage sollst du dem HERRN, deinem Gott, das Fest feiern an dem Ort, den der HERR erwählen wird; denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen in all deinem Ertrag und in allem Werk deiner Hände, und du sollst nur fröhlich sein.

(Parallele)

2. Mo. 23,14-17

14 Dreimal im Jahr sollst du mir ein Fest feiern. 15 Das Fest der ungesäuerten Brote sollst du beobachten: Sieben Tage sollst du Ungesäuertes essen, so wie ich dir geboten habe, zur bestimmten Zeit im Monat Abib, denn in demselben bist du aus Ägypten gezogen; und man soll nicht leer vor meinem Angesicht erscheinen; 16 und das Fest der Ernte, der Erstlinge deiner Arbeit, dessen, was du auf dem Feld säen wirst; und das Fest der Einsammlung im Ausgang des Jahres, wenn du deine Arbeit vom Feld einsammelst. 17 Dreimal im Jahr sollen alle deine Männlichen vor dem Angesicht des Herrn, HERRN, erscheinen.

5. Mo. 16,16

Dreimal im Jahr sollen alle deine Männlichen vor dem HERRN, deinem Gott, erscheinen an dem Ort, den er erwählen wird: am Fest der ungesäuerten Brote und am Fest der Wochen und am Fest der Laubhütten; und man soll nicht leer vor dem HERRN erscheinen:

(Parallele)

2. Mo. 34,23

Dreimal im Jahr sollen alle deine Männlichen erscheinen vor dem Angesicht des Herrn, HERRN, des Gottes Israels.

5. Mo. 16,16

Dreimal im Jahr sollen alle deine Männlichen vor dem HERRN, deinem Gott, erscheinen an dem Ort, den er erwählen wird: am Fest der ungesäuerten Brote und am Fest der Wochen und am Fest der Laubhütten; und man soll nicht leer vor dem HERRN erscheinen:

(Parallele)

3. Mo. 19,15

Ihr sollt nicht unrecht tun im Gericht; du sollst nicht die Person des Geringen ansehen und nicht die Person des Großen ehren; in Gerechtigkeit sollst du deinen Nächsten richten.

5. Mo. 16,19

Du sollst das Recht nicht beugen; du sollst die Person nicht ansehen und kein Geschenk nehmen, denn das Geschenk blendet die Augen der Weisen und verkehrt die Worte der Gerechten.

(Parallele)

5. Mo. 1,17

Ihr sollt nicht die Person ansehen im Gericht; den Kleinen wie den Großen sollt ihr hören; ihr sollt euch vor niemand fürchten, denn das Gericht ist Gottes. Die Sache aber, die zu schwierig für euch ist, sollt ihr vor mich bringen, dass ich sie höre.

5. Mo. 16,19

Du sollst das Recht nicht beugen; du sollst die Person nicht ansehen und kein Geschenk nehmen, denn das Geschenk blendet die Augen der Weisen und verkehrt die Worte der Gerechten.

(Parallele)

4. Mo. 35,30

Jeder, der einen Menschen erschlägt: Auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht gegen einen Menschen aussagen, dass er sterbe.

5. Mo. 17,6

Auf die Aussage zweier Zeugen oder dreier Zeugen soll getötet werden, wer sterben soll; er soll nicht auf die Aussage eines einzelnen Zeugen getötet werden.

(Parallele)

4. Mo. 18,20

Und der HERR sprach zu Aaron: In ihrem Land sollst du nichts erben und sollst kein Teil in ihrer Mitte haben; ich bin dein Teil und dein Erbe inmitten der Kinder Israel.

5. Mo. 18,1-2

1 Die Priester, die Leviten, der ganze Stamm Levi, sollen kein Teil noch Erbe mit Israel haben; die Feueropfer des HERRN und sein Erbteil sollen sie essen. 2 Aber er soll kein Erbteil haben inmitten seiner Brüder; der HERR ist sein Erbteil, so wie er zu ihm geredet hat.

(Parallele)

5. Mo. 10,9

Darum wurde dem Levi kein Teil noch Erbe mit seinen Brüdern; der HERR ist sein Erbteil, so wie der HERR, dein Gott, zu ihm geredet hat.

5. Mo. 18,1-2

1 Die Priester, die Leviten, der ganze Stamm Levi, sollen kein Teil noch Erbe mit Israel haben; die Feueropfer des HERRN und sein Erbteil sollen sie essen. 2 Aber er soll kein Erbteil haben inmitten seiner Brüder; der HERR ist sein Erbteil, so wie er zu ihm geredet hat.

(Parallele)

3. Mo. 18,21

Und von deinen Kindern sollst du nicht hingeben, um sie dem Molech durch das Feuer gehen zu lassen, und du sollst den Namen des HERRN, deines Gottes, nicht entweihen. Ich bin der HERR.

5. Mo. 18,10

Es soll keiner unter dir gefunden werden, der seinen Sohn oder seine Tochter durchs Feuer gehen lässt, keiner, der Wahrsagerei treibt, kein Zauberer oder Beschwörer oder Magier,

(Parallele)

2. Mo. 20,18-21

18 Und das ganze Volk nahm die Donner und die Flammen und den Posaunenschall und den rauchenden Berg wahr. Und als das Volk es wahrnahm, zitterten sie und standen von ferne; 19 und sie sprachen zu Mose: Rede du mit uns, und wir wollen hören; aber Gott möge nicht mit uns reden, dass wir nicht sterben! 20 Da sprach Mose zu dem Volk: Fürchtet euch nicht; denn um euch zu versuchen ist Gott gekommen, und damit seine Furcht vor eurem Angesicht sei, dass ihr nicht sündigt. 21 Und das Volk stand von ferne; und Mose nahte sich zum Dunkel, wo Gott war.

5. Mo. 18,16-17

16 nach allem, was du von dem HERRN, deinem Gott, am Horeb begehrt hast am Tag der Versammlung, indem du sprachst: Ich möchte nicht weiter die Stimme des HERRN, meines Gottes, hören, und dieses große Feuer möchte ich nicht mehr sehen, dass ich nicht sterbe! 17 Und der HERR sprach zu mir: Gut ist, was sie geredet haben.

(Parallele)

5. Mo. 5,23-28

23 Und es geschah, als ihr die Stimme mitten aus der Finsternis hörtet, während der Berg im Feuer brannte, da nahtet ihr zu mir, alle Häupter eurer Stämme und eure Ältesten, 24 und spracht: Siehe, der HERR, unser Gott, hat uns seine Herrlichkeit und seine Größe sehen lassen, und wir haben seine Stimme mitten aus dem Feuer gehört; an diesem Tag haben wir gesehen, dass der HERR mit dem Menschen redet, und er am Leben bleibt. 25 Und nun, warum sollten wir sterben? Denn dieses große Feuer wird uns verzehren. Wenn wir die Stimme des HERRN, unseres Gottes, noch weiter hören, so werden wir sterben. 26 Denn wer ist von allem Fleisch, der die Stimme des lebendigen Gottes mitten aus dem Feuer hätte reden hören, wie wir, und wäre am Leben geblieben? 27 Nahe du hinzu und höre alles, was der HERR, unser Gott, sagen wird; und du, du sollst alles zu uns reden, was der HERR, unser Gott, zu dir reden wird, und wir wollen hören und es tun. 28 Und der HERR hörte die Stimme eurer Worte, als ihr zu mir redetet; und der HERR sprach zu mir: Ich habe die Stimme der Worte dieses Volkes gehört, die sie zu dir geredet haben; es ist alles gut, was sie geredet haben.

5. Mo. 18,16-17

16 nach allem, was du von dem HERRN, deinem Gott, am Horeb begehrt hast am Tag der Versammlung, indem du sprachst: Ich möchte nicht weiter die Stimme des HERRN, meines Gottes, hören, und dieses große Feuer möchte ich nicht mehr sehen, dass ich nicht sterbe! 17 Und der HERR sprach zu mir: Gut ist, was sie geredet haben.

(Parallele)

4. Mo. 35,6-29

6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: 6 Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt – von dem Stamm, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. 9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan zieht, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, dass dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, dass der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen 6 Zufluchtstädte für euch sein. 14 Ihr sollt 3 Städte geben diesseits des Jordan, und 3 Städte sollt ihr geben im Land Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremden und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese 6 Städte zur Zuflucht sein, dass dahin fliehe jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, dass er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewisslich getötet werden. 17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, dass er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewisslich getötet werden. 18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, dass er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewisslich getötet werden. 19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Und wenn er ihn aus Hass gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, dass er gestorben ist, 21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, dass er gestorben ist, so soll der Schläger gewisslich getötet werden; er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen oder unabsichtlich irgendein Werkzeug auf ihn geworfen hat, 23 oder, ohne es zu sehen, irgendeinen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, dass er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht: 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tod des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. 26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tod des Hohenpriesters; und nach dem Tod des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen.

5. Mo. 19,1-13

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst: 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. 3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er hasste ihn vorher nicht, 5 wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiel und trifft seinen Nächsten, dass er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe; 6 damit nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vorher nicht hasste. 7 Darum gebiete ich dir und sage: Drei Städte sollst du dir aussondern. 8 Und wenn der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen hat, 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du den HERR, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage) so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen; 10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. 11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten hasst, und ihm auflauert und sich gegen ihn erhebt und ihn totschlägt, so dass er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte: 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dort holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, dass er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel wegschaffen, und es wird dir wohlgehen.

(Parallele)

4. Mo. 35,30

Jeder, der einen Menschen erschlägt: Auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht gegen einen Menschen aussagen, dass er sterbe.

5. Mo. 19,15

Ein einzelner Zeuge soll nicht gegen jemand auftreten wegen irgendeiner Ungerechtigkeit und wegen irgendeiner Sünde, bei irgendeiner Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden.

(Parallele)

5. Mo. 17,6

Auf die Aussage zweier Zeugen oder dreier Zeugen soll getötet werden, wer sterben soll; er soll nicht auf die Aussage eines einzelnen Zeugen getötet werden.

5. Mo. 19,15

Ein einzelner Zeuge soll nicht gegen jemand auftreten wegen irgendeiner Ungerechtigkeit und wegen irgendeiner Sünde, bei irgendeiner Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden.

(Parallele)

2. Mo. 21,23-25

23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.

5. Mo. 19,21

Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!

(Parallele)

3. Mo. 24,18-21

18 Und wer ein Vieh totschlägt, soll es erstatten: Leben um Leben. 19 Und wenn jemand seinem Nächsten eine Verletzung zufügt: Wie er getan hat, so soll ihm getan werden: 20 Bruch um Bruch, Auge um Auge, Zahn um Zahn; wie er einem Menschen eine Verletzung zufügt, so soll ihm zugefügt werden. 21 Und wer ein Vieh totschlägt, soll es erstatten; wer aber einen Menschen totschlägt, soll getötet werden.

5. Mo. 19,21

Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!

(Parallele)