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Querverweise

Bezüge auf 3. Mose in 5. Mose

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3. Mo. 13,1 - 14,57

13,1 Und der HERR redete zu Mose und zu Aaron und sprach: 13,2 Wenn ein Mensch in der Haut seines Fleisches eine Erhöhung oder einen Ausschlag oder einen Flecken bekommt, und es wird in der Haut seines Fleisches zu einem Aussatz-Übel, so soll er zu Aaron, dem Priester, gebracht werden, oder zu einem von seinen Söhnen, den Priestern. 13,3 Und besieht der Priester das Übel in der Haut des Fleisches, und das Haar in dem Übel hat sich in weiß verwandelt, und das Übel erscheint tiefer als die Haut seines Fleisches, so ist es das Übel des Aussatzes; und sieht es der Priester, so soll er ihn für unrein erklären. 13,4 Und wenn der Flecken in der Haut seines Fleisches weiß ist und er nicht tiefer erscheint als die Haut, und sein Haar hat sich nicht in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, sieben Tage einschließen. 13,5 Und besieht es der Priester am siebten Tag, und siehe, das Übel ist in seinen Augen stehen geblieben, das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn zum zweiten Mal sieben Tage einschließen. 13,6 Und besieht es der Priester am siebten Tag zum zweiten Mal, und siehe, das Übel ist blass geworden, und das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären: Es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein. 13,7 Wenn aber der Ausschlag in der Haut um sich greift, nachdem er sich dem Priester gezeigt hat zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester zum zweiten Mal zeigen; 13,8 und besieht ihn der Priester, und siehe, der Ausschlag hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester ihn für unrein erklären: Es ist der Aussatz. 13,9 Wenn ein Aussatz-Übel an einem Menschen entsteht, so soll er zu dem Priester gebracht werden. 13,10 Und besieht ihn der Priester, und siehe, es ist eine weiße Erhöhung in der Haut, und sie hat das Haar in weiß verwandelt, und ein Mal rohen Fleisches ist in der Erhöhung, 13,11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er soll ihn nicht einschließen, denn er ist unrein. 13,12 Wenn aber der Aussatz in der Haut ausbricht und der Aussatz die ganze Haut dessen, der das Übel hat, bedeckt, von seinem Kopf bis zu seinen Füßen, wohin auch die Augen des Priesters blicken 13,13 und der Priester besieht ihn, und siehe, der Aussatz hat sein ganzes Fleisch bedeckt, so soll er den, der das Übel hat, für rein erklären; hat es sich ganz in weiß verwandelt, so ist er rein. 13,14 An dem Tag aber, da rohes Fleisch an ihm gesehen wird, wird er unrein sein. 13,15 Und sieht der Priester das rohe Fleisch, so soll er ihn für unrein erklären; das rohe Fleisch ist unrein: Es ist der Aussatz. 13,16 Wenn aber das rohe Fleisch sich ändert und in weiß verwandelt wird, so soll er zu dem Priester kommen; 13,17 und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel ist in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, für rein erklären: Er ist rein. 13,18 Und wenn im Fleisch, in dessen Haut, eine Beule entsteht und wieder heilt, 13,19 und es entsteht an der Stelle der Beule eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Flecken, so soll er sich dem Priester zeigen; 13,20 und besieht ihn der Priester, und siehe, der Flecken erscheint niedriger als die Haut, und sein Haar hat sich in weiß verwandelt, so soll der Priester ihn für unrein erklären: Es ist das Übel des Aussatzes, er ist in der Beule ausgebrochen. 13,21 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar darin, und der Flecken ist nicht niedriger als die Haut und ist blass, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen. 13,22 Wenn er aber in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: Es ist das Übel. 13,23 Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat, so ist es die Narbe der Beule; und der Priester soll ihn für rein erklären. 13,24 Oder wenn in der Haut des Fleisches eine feurige Entzündung entsteht, und das Mal der Entzündung wird ein weiß-rötlicher oder weißer Flecken, 13,25 und der Priester besieht ihn, und siehe, das Haar ist in weiß verwandelt in dem Flecken, und er erscheint tiefer als die Haut, so ist es der Aussatz; er ist in der Entzündung ausgebrochen, und der Priester soll ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes. 13,26 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar in dem Flecken, und er ist nicht niedriger als die Haut und ist blass, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen. 13,27 Und der Priester soll ihn am siebten Tag besehen; wenn er in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes. 13,28 Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat in der Haut und ist blass, so ist es die Erhöhung der Entzündung; und der Priester soll ihn für rein erklären, denn es ist die Narbe der Entzündung. 13,29 Und wenn ein Mann oder eine Frau ein Übel am Haupt oder am Bart bekommt, 13,30 und der Priester besieht das Übel, und siehe, es erscheint tiefer als die Haut, und goldgelbes, dünnes Haar ist darin, so soll der Priester ihn für unrein erklären: Es ist Schorf, es ist der Aussatz des Hauptes oder des Bartes. 13,31 Und wenn der Priester das Übel des Schorfes besieht, und siehe, es erscheint nicht tiefer als die Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin, so soll der Priester den, der das Übel des Schorfes hat, sieben Tage einschließen. 13,32 Und besieht der Priester das Übel am siebten Tag, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen, und es ist kein goldgelbes Haar darin, und der Schorf erscheint nicht tiefer als die Haut, so soll er sich scheren; 13,33 aber den Schorf soll er nicht scheren. Und der Priester schließe den, der den Schorf hat, zum zweiten Mal sieben Tage ein. 13,34 Und besieht der Priester den Schorf am siebten Tag, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen in der Haut, und er erscheint nicht tiefer als die Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein. 13,35 Wenn aber, nach seiner Reinigung, der Schorf in der Haut um sich greift, 13,36 und der Priester besieht ihn, und siehe, der Schorf hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester nicht nach dem goldgelben Haar forschen; er ist unrein. 13,37 Und wenn in seinen Augen der Schorf stehen geblieben ist, und es ist schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Schorf geheilt: Er ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären. 13,38 Und wenn ein Mann oder eine Frau in der Haut ihres Fleisches Flecken bekommen, weiße Flecken, 13,39 und der Priester besieht sie, und siehe, in der Haut ihres Fleisches sind blasse, weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der in der Haut ausgebrochen ist: Er ist rein. 13,40 Und wenn einem Mann das Haupthaar ausfällt, so ist er ein Glatzkopf: Er ist rein. 13,41 Und wenn ihm das Haupthaar gegen das Gesicht zu ausfällt, so ist er ein Kahlkopf: Er ist rein. 13,42 Und wenn an der Hinter- oder an der Vorderglatze ein weiß-rötliches Übel ist, so ist es der Aussatz, der an seiner Hinter- oder an seiner Vorderglatze ausgebrochen ist. 13,43 Und besieht ihn der Priester, und siehe, die Erhöhung des Übels ist weiß-rötlich an seiner Hinter- oder an seiner Vorderglatze, wie das Aussehen des Aussatzes in der Haut des Fleisches, 13,44 so ist er ein aussätziger Mann: Er ist unrein; der Priester soll ihn für gänzlich unrein erklären; sein Übel ist an seinem Haupt. 13,45 Und der Aussätzige, an dem das Übel ist, – seine Kleider sollen zerrissen, und sein Haupt soll entblößt sein, und er soll seinen Bart verhüllen und ausrufen: Unrein, unrein! 13,46 Alle die Tage, da das Übel an ihm ist, soll er unrein sein; er ist unrein: Allein soll er wohnen, außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein. 13,47 Und wenn an einem Kleid ein Aussatz-Übel entsteht, an einem Kleid von Wolle oder an einem Kleid von Linnen 13,48 oder an einer Kette oder an einem Einschlag von Linnen oder von Wolle; oder an einem Fell oder an irgendeinem Fellwerk; 13,49 und das Übel ist grünlich oder rötlich am Kleid oder am Fell oder an der Kette oder am Einschlag oder an irgendeinem Gerät von Fell, so ist es das Übel des Aussatzes, und man soll es den Priester besehen lassen. 13,50 Und der Priester besehe das Übel und schließe das, woran das Übel ist, sieben Tage ein. 13,51 Und sieht er das Übel am siebten Tag, dass das Übel um sich gegriffen hat am Kleid oder an der Kette oder am Einschlag oder am Fell nach allem, wozu das Fell verarbeitet wird, so ist das Übel ein fressender Aussatz: es ist unrein. 13,52 Und man soll das Kleid, oder die Kette oder den Einschlag von Wolle oder von Linnen, oder jedes Gerät von Fell, woran das Übel ist, verbrennen; denn es ist ein fressender Aussatz: Es soll mit Feuer verbrannt werden. 13,53 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Kleid, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgendeinem Gerät von Fell, 13,54 so soll der Priester gebieten, dass man das wasche, woran das Übel ist; und er soll es zum zweiten Mal sieben Tage einschließen. 13,55 Und besieht der Priester das Übel nach dem Waschen, und siehe, das Übel hat sein Aussehen nicht geändert, und das Übel hat nicht um sich gegriffen, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen: es ist eine Vertiefung auf seiner kahlen Hinter- oder Vorderseite. 13,56 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel ist blass geworden nach dem Waschen, so soll er es abreißen vom Kleid, oder vom Fell, oder von der Kette oder vom Einschlag. 13,57 Und wenn es noch gesehen wird am Kleid, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgendeinem Gerät von Fell, so ist es ein ausbrechender Aussatz: Du sollst mit Feuer verbrennen, woran das Übel ist. 13,58 Und das Kleid, oder die Kette oder der Einschlag, oder irgendein Gerät von Fell, das du wäschst, und das Übel weicht daraus: Es soll zum zweiten Mal gewaschen werden, und es ist rein. 13,59 Das ist das Gesetz des Aussatz-Übels an einem Kleid von Wolle oder von Linnen, oder an einer Kette oder an einem Einschlag, oder an irgendeinem Gerät von Fell, um es für rein oder für unrein zu erklären. 14,1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 14,2 Dies soll das Gesetz des Aussätzigen sein am Tag seiner Reinigung: Er soll zu dem Priester gebracht werden; 14,3 und der Priester soll außerhalb des Lagers gehen; und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel des Aussatzes ist heil geworden an dem Aussätzigen, 14,4 so soll der Priester gebieten, dass man für den, der zu reinigen ist, zwei lebendige, reine Vögel nehme und Cedernholz und Karmesin und Ysop. 14,5 Und der Priester soll gebieten, dass man den einen Vogel schlachte in ein Tongefäß über lebendigem Wasser. 14,6 Den lebendigen Vogel soll er nehmen, ihn und das Cedernholz und das Karmesin und den Ysop, und dieses und den lebendigen Vogel in das Blut des Vogels tauchen, der geschlachtet worden ist über dem lebendigen Wasser; 14,7 und er soll auf den, der vom Aussatz zu reinigen ist, siebenmal sprengen und ihn für rein erklären; und den lebendigen Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen. 14,8 Und der zu reinigen ist, soll seine Kleider waschen und all sein Haar scheren und sich im Wasser baden; und er ist rein. Und danach darf er ins Lager kommen, aber er soll sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben. 14,9 Und es soll geschehen, am siebten Tag soll er all sein Haar scheren, sein Haupt und seinen Bart und seine Augenbrauen; ja, all sein Haar soll er scheren und seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden; und er ist rein. 14,10 Und am achten Tag soll er zwei Lämmer nehmen, ohne Fehl, und ein weibliches Lamm, einjährig, ohne Fehl, und drei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein Log Öl. 14,11 Und der reinigende Priester soll den Mann, der zu reinigen ist, und diese Dinge vor den HERRN stellen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft. 14,12 Und der Priester nehme das eine Lamm und bringe es zum Schuldopfer dar mit dem Log Öl und webe sie als Webopfer vor dem HERRN; 14,13 und er schlachte das Lamm an dem Ort, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schlachtet, an heiligem Ort; denn wie das Sündopfer, so gehört das Schuldopfer dem Priester: Es ist hochheilig. 14,14 Und der Priester nehme von dem Blut des Schuldopfers, und der Priester tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. 14,15 Und der Priester nehme von dem Log Öl und gieße es in seine linke Hand; 14,16 und der Priester tauche seinen rechten Finger in das Öl, das in seiner linken Hand ist, und sprenge von dem Öl mit seinem Finger siebenmal vor dem HERRN. 14,17 Und von dem Übrigen des Öls, das in seiner Hand ist, soll der Priester auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf das Blut des Schuldopfers. 14,18 Und das Übrige des Öls, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist; und der Priester soll Sühnung für ihn tun vor dem HERRN. 14,19 Und der Priester soll das Sündopfer opfern und Sühnung tun für den, der von seiner Unreinheit zu reinigen ist; und danach soll er das Brandopfer schlachten. 14,20 Und der Priester soll das Brandopfer und das Speisopfer auf dem Altar opfern. Und so tue der Priester Sühnung für ihn; und er ist rein. 14,21 Und wenn er arm ist und seine Hand es nicht aufbringen kann, so soll er ein Lamm als Schuldopfer nehmen zum Webopfer, um Sühnung für ihn zu tun, und ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein Log Öl; 14,22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die seine Hand aufbringen kann; und die eine soll ein Sündopfer und die andere ein Brandopfer sein. 14,23 Und er soll sie am achten Tag seiner Reinigung zu dem Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft vor den HERRN. 14,24 Und der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und das Log Öl, und der Priester webe sie als Webopfer vor dem HERRN. 14,25 Und er schlachte das Lamm des Schuldopfers; und der Priester nehme von dem Blut des Schuldopfers und tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. 14,26 Und der Priester gieße von dem Öl in seine linke Hand; 14,27 und der Priester sprenge mit seinem rechten Finger von dem Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor dem HERRN. 14,28 Und der Priester tue von dem Öl, das in seiner Hand ist, auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf die Stelle des Blutes des Schuldopfers. 14,29 Und das Übrige des Öls, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist, um Sühnung für ihn zu tun vor dem HERRN. 14,30 Und er soll die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben opfern, von dem, was seine Hand aufbringen kann, – 14,31 das, was seine Hand aufbringen kann: die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer, mit dem Speisopfer. Und so tue der Priester Sühnung vor dem HERRN für den, der zu reinigen ist. 14,32 Das ist das Gesetz für den, an dem das Übel des Aussatzes ist, dessen Hand bei seiner Reinigung nicht aufbringen kann, was vorgeschrieben ist. 14,33 Und der HERR redete zu Mose und zu Aaron und sprach: 14,34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Eigentum gebe, und ich ein Aussatz-Übel an ein Haus setze im Land eures Eigentums, 14,35 so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es sieht mir aus wie ein Übel am Haus. 14,36 Und der Priester soll gebieten, dass man das Haus ausräume, ehe der Priester hineingeht, das Übel zu besehen, damit nicht unrein werde alles, was im Haus ist; und danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. 14,37 Und besieht er das Übel, und siehe, das Übel ist an den Wänden des Hauses, grünliche oder rötliche Vertiefungen, und sie erscheinen tiefer als die Wand, 14,38 so soll der Priester aus dem Haus hinaus an den Eingang des Hauses gehen und das Haus sieben Tage verschließen. 14,39 Und der Priester soll am siebten Tag wiederkommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hat um sich gegriffen an den Wänden des Hauses, 14,40 so soll der Priester gebieten, dass man die Steine, an denen das Übel ist, herausreiße und sie hinauswerfe außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort. 14,41 Und das Haus soll man innen ringsum abkratzen und den Lehm, den man abgekratzt hat, hinausschütten außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort. 14,42 Und man soll andere Steine nehmen und sie an die Stelle der Steine bringen, und man soll anderen Lehm nehmen und das Haus bewerfen. 14,43 Und wenn das Übel wiederkehrt und am Haus ausbricht nach dem Ausreißen der Steine und nach dem Abkratzen des Hauses und nach dem Bewerfen, 14,44 so soll der Priester kommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hat um sich gegriffen am Haus, so ist es ein fressender Aussatz am Haus: Es ist unrein. 14,45 Und man soll das Haus niederreißen, seine Steine und sein Holz und allen Lehm des Hauses, und es hinausschaffen außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort. 14,46 Und wer in das Haus hineingeht, so lange es verschlossen ist, wird unrein sein bis an den Abend; 14,47 und wer in dem Haus schläft, soll seine Kleider waschen; und wer in dem Haus isst, soll seine Kleider waschen. 14,48 Wenn aber der Priester hineingeht und es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Haus nach dem Bewerfen des Hauses, so soll der Priester das Haus für rein erklären; denn das Übel ist heil geworden. 14,49 Und er soll, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel nehmen und Cedernholz und Karmesin und Ysop; 14,50 und er schlachte den einen Vogel in ein Tongefäß über lebendigem Wasser; 14,51 und er nehme das Cedernholz und den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel und tauche sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das lebendige Wasser und besprenge das Haus siebenmal; 14,52 und er entsündige das Haus mit dem Blut des Vogels und mit dem lebendigen Wasser und mit dem lebendigen Vogel und mit dem Cedernholz und mit dem Ysop und mit dem Karmesin; 14,53 und den lebendigen Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen außerhalb der Stadt. Und so tue er Sühnung für das Haus; und es wird rein sein. 14,54 Das ist das Gesetz für alles Übel des Aussatzes und für den Schorf 14,55 und für den Aussatz der Kleider und der Häuser 14,56 und für die Erhöhung und für den Ausschlag und für den Flecken; 14,57 um zu belehren, wann für unrein und wann für rein zu erklären ist: Das ist das Gesetz des Aussatzes.

5. Mo. 24,8

Habe acht bei dem Übel des Aussatzes, dass du sehr behutsam bist und nach allem tust, was euch die Priester, die Leviten, lehren werden; so wie ich ihnen geboten habe, sollt ihr achthaben zu tun.

(Bezug)

3. Mo. 23,34

Rede zu den Kindern Israel und sprich: Am 15. Tag dieses 7. Monats ist das Fest der Laubhütten sieben Tage dem HERRN.

5. Mo. 31,10

Und Mose gebot ihnen und sprach: Am Ende von sieben Jahren, zur Zeit des Erlassjahres, am Fest der Laubhütten,

(Bezug)