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Querverweise

Bezüge im Buch Hesekiel

Es wurden 138 Ergebnisse gefunden. (Seite 5 von 5)

5. Mo. 14,21

Ihr sollt kein Aas essen; dem Fremden, der in deinen Toren ist, magst du es geben, dass er es esse, oder verkaufe es einem Fremden; denn ein heiliges Volk bist du dem HERRN, deinem Gott. – Du sollst ein Böckchen nicht kochen in der Milch seiner Mutter.

Hes. 44,31

Kein Aas noch Zerrissenes von den Vögeln und vom Vieh sollen die Priester essen.

(Bezug)

3. Mo. 19,35-36

35 Ihr sollt nicht unrecht tun im Gericht, im Längenmaß, im Gewicht und im Hohlmaß; 36 gerechte Waage, gerechte Gewichtsteine, gerechtes Epha und gerechtes Hin sollt ihr haben. Ich bin der HERR, euer Gott, der ich euch aus dem Land Ägypten herausgeführt habe.

Hes. 45,10

Gerechte Waage und gerechtes Epha und gerechtes Bath sollt ihr haben.

(Bezug)

3. Mo. 27,25

Und all deine Schätzung soll nach dem Sekel des Heiligtums geschehen; 20 Gera soll der Sekel sein.

Hes. 45,12

Und der Sekel soll 20 Gera sein; 20 Sekel, 25 Sekel und 15 Sekel soll euch die Mine sein.

(Bezug)

4. Mo. 28,1-31

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Meine Opfergabe, meine Speise zu meinen Feueropfern, mir zum lieblichen Geruch, sollt ihr acht haben mir darzubringen zu ihrer bestimmten Zeit. 3 Und sprich zu ihnen: Dies ist das Feueropfer, das ihr dem HERRN darbringen sollt: zwei einjährige Lämmer ohne Fehl, täglich, als beständiges Brandopfer. 4 Das eine Lamm sollst du am Morgen opfern, und das zweite Lamm sollst du opfern zwischen den zwei Abenden; 5 und zum Speisopfer ein zehntel Epha Feinmehl, gemengt mit einem viertel Hin zerstoßenen Öl; 6 (ein beständiges Brandopfer, das am Berg Sinai eingesetzt wurde, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem HERRN;) 7 und sein Trankopfer, ein viertel Hin zu dem einen Lamm; im Heiligtum sollst du das Trankopfer von starkem Getränk dem HERRN spenden. 8 Und das zweite Lamm sollst du opfern zwischen den zwei Abenden; wie das Morgen-Speisopfer und sein Trankopfer, so sollst du zu diesem opfern, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem HERRN. 9 Und am Sabbattag zwei einjährige Lämmer ohne Fehl, und als Speisopfer zwei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, und sein Trankopfer. 10 Es ist das Brandopfer des Sabbats an jedem Sabbat zusätzlich zu dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer. 11 Und im Anfang eurer Monate sollt ihr dem HERRN ein Brandopfer darbringen: zwei junge Stiere und einen Widder, sieben einjährige Lämmer ohne Fehl; 12 und zu jedem Stier drei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, als Speisopfer; und zu dem einen Widder zwei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, als Speisopfer; 13 und zu jedem Lamm je ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, als Speisopfer: Es ist ein Brandopfer, ein lieblicher Geruch, ein Feueropfer dem HERRN. 14 Und ihre Trankopfer: ein halbes Hin Wein soll zu einem Stier sein, und ein drittel Hin zu dem Widder, und ein viertel Hin zu einem Lamm. Das ist das monatliche Brandopfer in jedem Monat, nach den Monaten des Jahres. 15 Und ein Ziegenbock zum Sündopfer dem HERRN soll zusätzlich zu dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer geopfert werden. 16 Und im 1. Monat, am 14. Tag des Monats, ist Passah dem HERRN. 17 Und am 15. Tag dieses Monats ist das Fest; sieben Tage soll Ungesäuertes gegessen werden. 18 Am ersten Tag soll eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 19 Und ihr sollt dem HERRN ein Feueropfer, ein Brandopfer darbringen: zwei junge Stiere und einen Widder und sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein; 20 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: Drei Zehntel sollt ihr opfern zu einem Stier, und zwei Zehntel zu dem Widder; 21 je ein Zehntel sollst du opfern zu jedem Lamm, zu den sieben Lämmern; 22 und einen Bock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun. 23 Außer dem Morgen-Brandopfer, das zum beständigen Brandopfer ist, sollt ihr das opfern. 24 Dies sollt ihr täglich opfern, sieben Tage lang, als Speise eines Feueropfers lieblichen Geruchs dem HERRN; zusätzlich zu dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer soll es geopfert werden. 25 Und am 7. Tag soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 26 Und am Tag der Erstlinge, wenn ihr dem HERRN ein neues Speisopfer darbringt, an eurem Wochenfest, soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 27 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruch dem HERRN: zwei junge Stiere, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; 28 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Stier, zwei Zehntel zu dem einen Widder, 29 je ein Zehntel zu jedem Lamm, zu den sieben Lämmern; 30 und einen Ziegenbock, um Sühnung für euch zu tun. 31 Außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer sollt ihr sie opfern (ohne Fehl sollen sie euch sein) mit ihren Trankopfern.

Hes. 45,17

Und dem Fürsten sollen auferliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen und an den Neumonden und an den Sabbaten, zu allen Festzeiten des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Friedensopfer opfern, um Sühnung zu tun für das Haus Israel.

(Bezug)

2. Mo. 12,14-20

14 Und dieser Tag soll euch zum Gedächtnis sein, und ihr sollt ihn feiern als Fest dem HERRN; als ewige Satzung bei euren Geschlechtern sollt ihr ihn feiern. 15 Sieben Tage sollt ihr Ungesäuertes essen; ja, am ersten Tag sollt ihr den Sauerteig aus euren Häusern wegtun; denn jeder, der Gesäuertes isst, von dem ersten Tag bis zum siebten Tag, diese Seele soll ausgerottet werden aus Israel. 16 Und am ersten Tag soll euch eine heilige Versammlung und am siebten Tag eine heilige Versammlung sein; keinerlei Arbeit soll an ihnen getan werden; nur was von jeder Seele gegessen wird, das allein soll von euch bereitet werden. 17 Und so beobachtet das Fest der ungesäuerten Brote; denn an genau diesem Tag habe ich eure Heere aus dem Land Ägypten herausgeführt. Und ihr sollt diesen Tag beobachten bei euren Geschlechtern als ewige Satzung. 18 Im 1. Monat, am 14. Tag des Monats, am Abend, sollt ihr Ungesäuertes essen bis zu dem 21. Tag des Monats, am Abend. 19 Sieben Tage soll kein Sauerteig in euren Häusern gefunden werden; denn jeder, der Gesäuertes isst, diese Seele soll aus der Gemeinde Israel ausgerottet werden, er sei Fremder oder Einheimischer des Landes. 20 Nichts Gesäuertes sollt ihr essen; in allen euren Wohnungen sollt ihr Ungesäuertes essen.

Hes. 45,21-24

21 Im 1. Monat, am 14. Tag des Monats, soll euch das Passah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden. 22 Und der Fürst soll an diesem Tag für sich und für das ganze Volk des Landes einen Stier als Sündopfer opfern. 23 Und die sieben Tage des Festes soll er dem HERRN sieben Stiere und sieben Widder ohne Fehl täglich, die sieben Tage als Brandopfer opfern, und einen Ziegenbock täglich als Sündopfer. 24 Und als Speisopfer soll er ein Epha Feinmehl zu jedem Stier und ein Epha zu jedem Widder opfern; und Öl, ein Hin zu jedem Epha.

(Bezug)

2. Mo. 13,3-7

3 Und Mose sprach zu dem Volk: Gedenkt dieses Tages, an dem ihr aus Ägypten gezogen seid, aus dem Haus der Knechtschaft; denn mit starker Hand hat der HERR euch von hier herausgeführt; und es soll nichts Gesäuertes gegessen werden. 4 Heute zieht ihr aus, im Monat Abib. 5 Und es soll geschehen, wenn der HERR dich bringt in das Land der Kanaaniter und der Hethiter und der Amoriter und der Hewiter und der Jebusiter, das er deinen Vätern geschworen hat, dir zu geben, ein Land, das von Milch und Honig fließt, so sollst du diesen Dienst in diesem Monat halten. 6 Sieben Tage sollst du Ungesäuertes essen, und am 7. Tag ist ein Fest dem HERRN. 7 Die sieben Tage soll Ungesäuertes gegessen werden; und nicht soll Gesäuertes bei dir gesehen werden, noch soll Sauerteig bei dir gesehen werden in allen deinen Grenzen.

Hes. 45,21-24

21 Im 1. Monat, am 14. Tag des Monats, soll euch das Passah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden. 22 Und der Fürst soll an diesem Tag für sich und für das ganze Volk des Landes einen Stier als Sündopfer opfern. 23 Und die sieben Tage des Festes soll er dem HERRN sieben Stiere und sieben Widder ohne Fehl täglich, die sieben Tage als Brandopfer opfern, und einen Ziegenbock täglich als Sündopfer. 24 Und als Speisopfer soll er ein Epha Feinmehl zu jedem Stier und ein Epha zu jedem Widder opfern; und Öl, ein Hin zu jedem Epha.

(Bezug)

3. Mo. 23,5-8

5 Im 1. Monat, am 14. des Monats, zwischen den zwei Abenden, ist Passah dem HERRN. 6 Und am 15. Tag dieses Monats ist das Fest der ungesäuerten Brote dem HERRN; sieben Tage sollt ihr Ungesäuertes essen. 7 Am ersten Tag soll euch eine heilige Versammlung sein, keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 8 Und ihr sollt dem HERRN ein Feueropfer darbringen sieben Tage; am siebten Tag ist eine heilige Versammlung, keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.

Hes. 45,21-24

21 Im 1. Monat, am 14. Tag des Monats, soll euch das Passah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden. 22 Und der Fürst soll an diesem Tag für sich und für das ganze Volk des Landes einen Stier als Sündopfer opfern. 23 Und die sieben Tage des Festes soll er dem HERRN sieben Stiere und sieben Widder ohne Fehl täglich, die sieben Tage als Brandopfer opfern, und einen Ziegenbock täglich als Sündopfer. 24 Und als Speisopfer soll er ein Epha Feinmehl zu jedem Stier und ein Epha zu jedem Widder opfern; und Öl, ein Hin zu jedem Epha.

(Bezug)

4. Mo. 28,16-25

16 Und im 1. Monat, am 14. Tag des Monats, ist Passah dem HERRN. 17 Und am 15. Tag dieses Monats ist das Fest; sieben Tage soll Ungesäuertes gegessen werden. 18 Am ersten Tag soll eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 19 Und ihr sollt dem HERRN ein Feueropfer, ein Brandopfer darbringen: zwei junge Stiere und einen Widder und sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein; 20 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: Drei Zehntel sollt ihr opfern zu einem Stier, und zwei Zehntel zu dem Widder; 21 je ein Zehntel sollst du opfern zu jedem Lamm, zu den sieben Lämmern; 22 und einen Bock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun. 23 Außer dem Morgen-Brandopfer, das zum beständigen Brandopfer ist, sollt ihr das opfern. 24 Dies sollt ihr täglich opfern, sieben Tage lang, als Speise eines Feueropfers lieblichen Geruchs dem HERRN; zusätzlich zu dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer soll es geopfert werden. 25 Und am 7. Tag soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.

Hes. 45,21-24

21 Im 1. Monat, am 14. Tag des Monats, soll euch das Passah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden. 22 Und der Fürst soll an diesem Tag für sich und für das ganze Volk des Landes einen Stier als Sündopfer opfern. 23 Und die sieben Tage des Festes soll er dem HERRN sieben Stiere und sieben Widder ohne Fehl täglich, die sieben Tage als Brandopfer opfern, und einen Ziegenbock täglich als Sündopfer. 24 Und als Speisopfer soll er ein Epha Feinmehl zu jedem Stier und ein Epha zu jedem Widder opfern; und Öl, ein Hin zu jedem Epha.

(Bezug)

5. Mo. 16,1-4

1 Beobachte den Monat Abib und feiere das Passah dem HERRN, deinem Gott; denn im Monat Abib hat der HERR, dein Gott, dich des Nachts aus Ägypten herausgeführt. 2 Und du sollst dem HERRN, deinem Gott, das Passah schlachten, Klein- und Rindvieh, an dem Ort, den der HERR erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen. 3 Du sollst kein Gesäuertes dazu essen; sieben Tage sollst du Ungesäuertes dazu essen, Brot des Elendes, – denn in Eile bist du aus dem Land Ägypten herausgezogen – damit du gedenkst des Tages deines Auszugs aus dem Land Ägypten alle Tage deines Lebens. 4 Und sieben Tage soll kein Sauerteig bei dir gesehen werden in deinem ganzen Gebiet; und von dem Fleisch, das du am Abend schlachtest, am ersten Tag, soll nichts über Nacht bleiben bis an den Morgen.

Hes. 45,21-24

21 Im 1. Monat, am 14. Tag des Monats, soll euch das Passah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden. 22 Und der Fürst soll an diesem Tag für sich und für das ganze Volk des Landes einen Stier als Sündopfer opfern. 23 Und die sieben Tage des Festes soll er dem HERRN sieben Stiere und sieben Widder ohne Fehl täglich, die sieben Tage als Brandopfer opfern, und einen Ziegenbock täglich als Sündopfer. 24 Und als Speisopfer soll er ein Epha Feinmehl zu jedem Stier und ein Epha zu jedem Widder opfern; und Öl, ein Hin zu jedem Epha.

(Bezug)

3. Mo. 23,34-36

34 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Am 15. Tag dieses 7. Monats ist das Fest der Laubhütten sieben Tage dem HERRN. 35 Am ersten Tag soll eine heilige Versammlung sein, keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 36 Sieben Tage sollt ihr dem HERRN ein Feueropfer darbringen; am achten Tag soll euch eine heilige Versammlung sein, und ihr sollt dem HERRN ein Feueropfer darbringen: Es ist eine Festversammlung, keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.

Hes. 45,25

Im 7. Monat, am 15. Tag des Monats, am Fest, soll er desgleichen tun die sieben Tage, bezüglich des Sündopfers wie des Brandopfers und bezüglich des Speisopfers wie des Öls.

(Bezug)

4. Mo. 29,12-38

12 Und am 15. Tag des 7. Monats soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem HERRN ein Fest feiern sieben Tage. 13 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem HERRN: 13 junge Stiere, 2 Widder, 14 einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie sein; 14 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Stier, zu den 13 Stieren, zwei Zehntel zu jedem Widder, zu den zwei Widdern, 15 und je ein Zehntel zu jedem Lamm, zu den 14 Lämmern; 16 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Und am zweiten Tag 12 junge Stiere, 2 Widder, 14 einjährige Lämmer ohne Fehl; 18 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 19 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. 20 Und am dritten Tag 11 Stieren, 2 Widder, 14 einjährige Lämmer, ohne Fehl; 21 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 22 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 23 Und am vierten Tag 10 Stieren, 2 Widder, 14 einjährige Lämmer, ohne Fehl; 24 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 25 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 26 Und am fünften Tag 9 Stieren, 2 Widder, 14 einjährige Lämmer, ohne Fehl; 27 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 28 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 29 Und am sechsten Tag 8 Stieren, 2 Widder, 14 einjährige Lämmer, ohne Fehl; 30 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 31 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinen Trankopfern. 32 Und am siebten Tag sieben Stieren, 2 Widder, 14 einjährige Lämmer, ohne Fehl; 33 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift; 34 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 35 Am achten Tag soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 36 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem HERRN: einen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl; 37 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu dem Stier, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 38 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

Hes. 45,25

Im 7. Monat, am 15. Tag des Monats, am Fest, soll er desgleichen tun die sieben Tage, bezüglich des Sündopfers wie des Brandopfers und bezüglich des Speisopfers wie des Öls.

(Bezug)

5. Mo. 16,13-15

13 Das Fest der Laubhütten sollst du dir sieben Tage feiern, wenn du den Ertrag von deiner Tenne und von deiner Kelter einsammelst; 14 und du sollst dich an deinem Fest freuen, du und dein Sohn und deine Tochter, und dein Knecht und deine Magd, und der Levit und der Fremde und die Waise und die Witwe, die in deinen Toren sind. 15 Sieben Tage sollst du dem HERRN, deinem Gott, das Fest feiern an dem Ort, den der HERR erwählen wird; denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen in all deinem Ertrag und in allem Werk deiner Hände, und du sollst nur fröhlich sein.

Hes. 45,25

Im 7. Monat, am 15. Tag des Monats, am Fest, soll er desgleichen tun die sieben Tage, bezüglich des Sündopfers wie des Brandopfers und bezüglich des Speisopfers wie des Öls.

(Bezug)

4. Mo. 28,9-10

9 Und am Sabbattag zwei einjährige Lämmer ohne Fehl, und als Speisopfer zwei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, und sein Trankopfer. 10 Es ist das Brandopfer des Sabbats an jedem Sabbat zusätzlich zu dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer.

Hes. 46,4-5

4 Und das Brandopfer, das der Fürst dem HERRN am Sabbattag darbringen soll: sechs Lämmer ohne Fehl und ein Widder ohne Fehl. 5 Und als Speisopfer: ein Epha Feinmehl zu jedem Widder; und zu den Lämmern als Speisopfer: eine Gabe seiner Hand; und Öl, ein Hin zu jedem Epha.

(Bezug)

4. Mo. 28,11-15

11 Und im Anfang eurer Monate sollt ihr dem HERRN ein Brandopfer darbringen: zwei junge Stiere und einen Widder, sieben einjährige Lämmer ohne Fehl; 12 und zu jedem Stier drei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, als Speisopfer; und zu dem einen Widder zwei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, als Speisopfer; 13 und zu jedem Lamm je ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, als Speisopfer: Es ist ein Brandopfer, ein lieblicher Geruch, ein Feueropfer dem HERRN. 14 Und ihre Trankopfer: ein halbes Hin Wein soll zu einem Stier sein, und ein drittel Hin zu dem Widder, und ein viertel Hin zu einem Lamm. Das ist das monatliche Brandopfer in jedem Monat, nach den Monaten des Jahres. 15 Und ein Ziegenbock zum Sündopfer dem HERRN soll zusätzlich zu dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer geopfert werden.

Hes. 46,6-7

6 Und am Tag des Neumondes: ein junger Stier ohne Fehl und sechs Lämmer und ein Widder; ohne Fehl sollen sie sein. 7 Und ein Epha zu jedem Stier und ein Epha zu jedem Widder soll er als Speisopfer opfern; und zu den Lämmern, nach dem was seine Hand aufbringen kann; und Öl, ein Hin zu jedem Epha.

(Bezug)

2. Mo. 29,38-42

38 Und dies ist es, was du auf dem Altar opfern sollst: zwei einjährige Lämmer des Tages beständig. 39 Das eine Lamm sollst du am Morgen opfern, und das zweite Lamm sollst du opfern zwischen den zwei Abenden, 40 und ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit einem Viertel Hin zerstoßenen Öl, und ein Trankopfer, ein Viertel Hin Wein, zu dem einen Lamm. 41 Und das zweite Lamm sollst du opfern zwischen den zwei Abenden; wie das Morgen-Speisopfer und wie dessen Trankopfer, so sollst du zu diesem opfern, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem HERRN: 42 ein beständiges Brandopfer bei euren Geschlechtern an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft vor dem HERRN, wo ich mit euch zusammenkommen werde, um dort mit dir zu reden.

Hes. 46,13-15

13 Und du sollst täglich ein einjähriges Lamm ohne Fehl dem HERRN als Brandopfer opfern, Morgen für Morgen sollst du es opfern. 14 Und ein Speisopfer sollst du dazu opfern, Morgen für Morgen: ein Sechstel Epha; und Öl, ein Drittel Hin, um das Feinmehl zu befeuchten – als Speisopfer dem HERRN: ewige Satzungen, die beständig währen sollen. 15 Und opfert das Lamm und das Speisopfer und das Öl, Morgen für Morgen, als ein beständiges Brandopfer.

(Bezug)

3. Mo. 6,2

Gebiete Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz des Brandopfers. Dieses, das Brandopfer, soll auf seiner Feuerstelle sein, auf dem Altar, die ganze Nacht bis an den Morgen; und das Feuer des Altars soll auf demselben in Brand erhalten werden.

Hes. 46,13-15

13 Und du sollst täglich ein einjähriges Lamm ohne Fehl dem HERRN als Brandopfer opfern, Morgen für Morgen sollst du es opfern. 14 Und ein Speisopfer sollst du dazu opfern, Morgen für Morgen: ein Sechstel Epha; und Öl, ein Drittel Hin, um das Feinmehl zu befeuchten – als Speisopfer dem HERRN: ewige Satzungen, die beständig währen sollen. 15 Und opfert das Lamm und das Speisopfer und das Öl, Morgen für Morgen, als ein beständiges Brandopfer.

(Bezug)

4. Mo. 28,3-8

3 Und sprich zu ihnen: Dies ist das Feueropfer, das ihr dem HERRN darbringen sollt: zwei einjährige Lämmer ohne Fehl, täglich, als beständiges Brandopfer. 4 Das eine Lamm sollst du am Morgen opfern, und das zweite Lamm sollst du opfern zwischen den zwei Abenden; 5 und zum Speisopfer ein zehntel Epha Feinmehl, gemengt mit einem viertel Hin zerstoßenen Öl; 6 (ein beständiges Brandopfer, das am Berg Sinai eingesetzt wurde, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem HERRN;) 7 und sein Trankopfer, ein viertel Hin zu dem einen Lamm; im Heiligtum sollst du das Trankopfer von starkem Getränk dem HERRN spenden. 8 Und das zweite Lamm sollst du opfern zwischen den zwei Abenden; wie das Morgen-Speisopfer und sein Trankopfer, so sollst du zu diesem opfern, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem HERRN.

Hes. 46,13-15

13 Und du sollst täglich ein einjähriges Lamm ohne Fehl dem HERRN als Brandopfer opfern, Morgen für Morgen sollst du es opfern. 14 Und ein Speisopfer sollst du dazu opfern, Morgen für Morgen: ein Sechstel Epha; und Öl, ein Drittel Hin, um das Feinmehl zu befeuchten – als Speisopfer dem HERRN: ewige Satzungen, die beständig währen sollen. 15 Und opfert das Lamm und das Speisopfer und das Öl, Morgen für Morgen, als ein beständiges Brandopfer.

(Bezug)

4. Mo. 34,2-12

2 Gebiete den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, so ist dies das Land, das euch als Erbteil zufallen soll: das Land Kanaan nach seinen Grenzen. 3 Und die Südseite soll euch sein von der Wüste Zin an, Edom entlang, und die Südgrenze soll euch sein vom Ende des Salzmeeres im Osten. 4 Und die Grenze soll sich euch südlich von der Anhöhe Akrabbim wenden und nach Zin hinübergehen, und ihr Ausgang sei südlich von Kades-Barnea; und sie laufe nach Hazar-Addar hin und gehe hinüber nach Azmon; 5 und die Grenze wende sich von Azmon nach dem Bach Ägyptens, und ihr Ausgang sei nach dem Meer hin. 6 Und die Westgrenze: Sie sei euch das große Meer und das Angrenzende; das soll euch die Westgrenze sein. 7 Und dies soll euch die Nordgrenze sein: Vom großen Meer aus sollt ihr euch den Berg Hor abmarken; 8 vom Berg Hor sollt ihr abmarken bis man nach Hamath kommt, und der Ausgang der Grenze sei nach Zedad hin; 9 und die Grenze laufe nach Siphron hin, und ihr Ausgang sei bei Hazar-Enan. Das soll euch die Nordgrenze sein. 10 Und zur Ostgrenze sollt ihr euch abmarken von Hazar-Enan nach Schepham. 11 Und die Grenze gehe hinab von Schepham nach Ribla, östlich von Ajin; und die Grenze gehe hinab und stoße an die Seite des Sees Kinnereth im Osten; 12 und die Grenze gehe an den Jordan hinab, und ihr Ausgang sei am Salzmeer. Das soll euer Land sein nach seinen Grenzen ringsum.

Hes. 47,15-20

15 Und dies ist die Grenze des Landes: Auf der Nordseite, vom großen Meer an, des Weges nach Hethlon, gegen Zedad hin; 16 Hamath, Berotha, Sibraim, das zwischen der Grenze von Damaskus und der Grenze von Hamath liegt, das mittlere Hazer, das an der Grenze von Hauran liegt. 17 Und die Grenze vom Meer her soll Hazar-Enon sein, die Grenze von Damaskus; und den Norden betreffend nordwärts, so ist Hamath die Grenze. Und das ist die Nordseite. 18 Und was die Ostseite betrifft, so ist zwischen Hauran und Damaskus und Gilead und dem Land Israel der Jordan; von der Nordgrenze nach dem östlichen Meer hin sollt ihr messen. Und das ist die Ostseite. 19 Und die Mittagseite südwärts: von Thamar bis zum Haderwasser Kades, und nach dem Bach Ägyptens hin bis an das große Meer. Und das ist die Südseite gegen Mittag. 20 Und die Westseite: das große Meer, von der Südgrenze, bis man Hamath gegenüber kommt; das ist die Westseite.

(Bezug)