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Querverweise

Parallelen zwischen dem AT und dem Buch 4. Mose

Es wurden 39 Ergebnisse gefunden. (Seite 2 von 2)

3. Mo. 23,10-14

10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, und ihr seine Ernte erntet, so sollt ihr eine Garbe der Erstlinge eurer Ernte zu dem Priester bringen; 11 und er soll die Garbe vor dem HERRN weben zum Wohlgefallen für euch; am anderen Tag nach dem Sabbat soll sie der Priester weben. 12 Und ihr sollt an dem Tag, da ihr die Garbe webt, ein Lamm opfern, ohne Fehl, einjährig, zum Brandopfer dem HERRN; 13 und sein Speisopfer: zwei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, ein Feueropfer dem HERRN, ein lieblicher Geruch; und sein Trankopfer: ein viertel Hin Wein. 14 Und Brot und geröstete Körner und Gartenkorn sollt ihr nicht essen bis zu genau diesem Tag, bis ihr die Opfergabe eures Gottes gebracht habt: eine ewige Satzung bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen.

4. Mo. 28,26-31

26 Und am Tag der Erstlinge, wenn ihr dem HERRN ein neues Speisopfer darbringt, an eurem Wochenfest, soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 27 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruch dem HERRN: zwei junge Stiere, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; 28 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Stier, zwei Zehntel zu dem einen Widder, 29 je ein Zehntel zu jedem Lamm, zu den sieben Lämmern; 30 und einen Ziegenbock, um Sühnung für euch zu tun. 31 Außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer sollt ihr sie opfern (ohne Fehl sollen sie euch sein) mit ihren Trankopfern.

(Parallele)

3. Mo. 23,24-25

24 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Im 7. Monat, am 1. des Monats, soll euch Ruhe sein, ein Gedächtnis des Posaunenhalls, eine heilige Versammlung. 25 Keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem HERRN ein Feueropfer darbringen.

4. Mo. 29,1-6

1 Und im 7. Monat, am 1. des Monats, soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun; ein Tag des Posaunenhalls soll es euch sein. 2 Und ihr sollt ein Brandopfer opfern zum lieblichen Geruch dem HERRN: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl; 3 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Stier, zwei Zehntel zu dem Widder, 4 und ein Zehntel zu jedem Lamm, zu den sieben Lämmern; 5 und einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun; 6 außer dem monatlichen Brandopfer und seinem Speisopfer und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem HERRN.

(Parallele)

3. Mo. 23,27-32

27 Doch am 10. dieses 7. Monats ist der Versöhnungstag; eine heilige Versammlung soll euch sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien, und sollt dem HERRN ein Feueropfer darbringen. 28 Und keinerlei Arbeit sollt ihr tun an genau diesem Tag; denn es ist der Versöhnungstag, um Sühnung für euch zu tun vor dem HERRN, eurem Gott. 29 Denn jede Seele, die sich nicht kasteit an genau diesem Tag, die soll ausgerottet werden aus ihren Völkern; 30 und jede Seele, die irgendeine Arbeit tut an genau diesem Tag, diese Seele werde ich vertilgen aus der Mitte ihres Volkes. 31 Keinerlei Arbeit sollt ihr tun: eine ewige Satzung bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen. 32 Ein Sabbat der Ruhe soll er für euch sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien; am 9. des Monats, am Abend, vom Abend bis zum Abend sollt ihr euren Sabbat feiern.

4. Mo. 29,7-11

7 Und am 10. dieses 7. Monats soll euch eine heilige Versammlung sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien; keinerlei Arbeit sollt ihr tun. 8 Und ihr sollt dem HERRN ein Brandopfer darbringen als lieblichen Geruch: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein; 9 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Stier, zwei Zehntel zu dem einen Widder, 10 je ein Zehntel zu jedem Lamm, zu den sieben Lämmern; 11 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.

(Parallele)

3. Mo. 23,34-36

34 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Am 15. Tag dieses 7. Monats ist das Fest der Laubhütten sieben Tage dem HERRN. 35 Am ersten Tag soll eine heilige Versammlung sein, keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 36 Sieben Tage sollt ihr dem HERRN ein Feueropfer darbringen; am achten Tag soll euch eine heilige Versammlung sein, und ihr sollt dem HERRN ein Feueropfer darbringen: Es ist eine Festversammlung, keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.

4. Mo. 29,12-38

12 Und am 15. Tag des 7. Monats soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem HERRN ein Fest feiern sieben Tage. 13 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem HERRN: 13 junge Stiere, 2 Widder, 14 einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie sein; 14 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Stier, zu den 13 Stieren, zwei Zehntel zu jedem Widder, zu den zwei Widdern, 15 und je ein Zehntel zu jedem Lamm, zu den 14 Lämmern; 16 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Und am zweiten Tag 12 junge Stiere, 2 Widder, 14 einjährige Lämmer ohne Fehl; 18 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 19 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. 20 Und am dritten Tag 11 Stieren, 2 Widder, 14 einjährige Lämmer, ohne Fehl; 21 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 22 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 23 Und am vierten Tag 10 Stieren, 2 Widder, 14 einjährige Lämmer, ohne Fehl; 24 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 25 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 26 Und am fünften Tag 9 Stieren, 2 Widder, 14 einjährige Lämmer, ohne Fehl; 27 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 28 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 29 Und am sechsten Tag 8 Stieren, 2 Widder, 14 einjährige Lämmer, ohne Fehl; 30 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 31 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinen Trankopfern. 32 Und am siebten Tag sieben Stieren, 2 Widder, 14 einjährige Lämmer, ohne Fehl; 33 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift; 34 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 35 Am achten Tag soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 36 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem HERRN: einen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl; 37 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu dem Stier, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 38 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

(Parallele)

3. Mo. 25,9

Und du sollst im 7. Monat, am 10. des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstag sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land.

4. Mo. 29,7-11

7 Und am 10. dieses 7. Monats soll euch eine heilige Versammlung sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien; keinerlei Arbeit sollt ihr tun. 8 Und ihr sollt dem HERRN ein Brandopfer darbringen als lieblichen Geruch: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein; 9 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Stier, zwei Zehntel zu dem einen Widder, 10 je ein Zehntel zu jedem Lamm, zu den sieben Lämmern; 11 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.

(Parallele)

4. Mo. 15,18-21

18 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, wohin ich euch bringen werde, 19 so soll es geschehen, wenn ihr von dem Brot des Landes esst, so sollt ihr dem HERRN ein Hebopfer heben: 20 Als Erstling eures Schrotmehls sollt ihr einen Kuchen als Hebopfer heben; wie das Hebopfer der Tenne, so sollt ihr dieses heben. 21 Von dem Erstling eures Schrotmehls sollt ihr dem HERRN ein Hebopfer geben, bei euren Geschlechtern.

4. Mo. 18,19

Alle Hebopfer der heiligen Dinge, die die Kinder Israel dem HERRN heben, habe ich dir gegeben, und deinen Söhnen und deinen Töchtern mit dir als eine ewige Gebühr; es ist ein ewiger Salzbund vor dem HERRN für dich und für deine Nachkommen mit dir.

(Parallele)

4. Mo. 15,18-21

18 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, wohin ich euch bringen werde, 19 so soll es geschehen, wenn ihr von dem Brot des Landes esst, so sollt ihr dem HERRN ein Hebopfer heben: 20 Als Erstling eures Schrotmehls sollt ihr einen Kuchen als Hebopfer heben; wie das Hebopfer der Tenne, so sollt ihr dieses heben. 21 Von dem Erstling eures Schrotmehls sollt ihr dem HERRN ein Hebopfer geben, bei euren Geschlechtern.

4. Mo. 28,26-31

26 Und am Tag der Erstlinge, wenn ihr dem HERRN ein neues Speisopfer darbringt, an eurem Wochenfest, soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 27 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruch dem HERRN: zwei junge Stiere, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; 28 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Stier, zwei Zehntel zu dem einen Widder, 29 je ein Zehntel zu jedem Lamm, zu den sieben Lämmern; 30 und einen Ziegenbock, um Sühnung für euch zu tun. 31 Außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer sollt ihr sie opfern (ohne Fehl sollen sie euch sein) mit ihren Trankopfern.

(Parallele)

4. Mo. 26,53-56

53 Diesen soll das Land nach der Zahl der Namen als Erbteil verteilt werden. 54 Den Vielen sollst du ihr Erbteil vermehren und den Wenigen ihr Erbteil mindern; jedem soll nach Verhältnis seiner Gemusterten sein Erbteil gegeben werden. 55 Doch soll das Land durchs Los verteilt werden; nach den Namen der Stämme ihrer Väter sollen sie erben; 56 nach der Entscheidung des Loses soll jedem Stamm sein Erbteil zugeteilt werden, sowohl den Vielen, als auch den Wenigen.

4. Mo. 33,54

Und ihr sollt das Land durchs Los als Erbteil empfangen, nach euren Geschlechtern: Den Vielen sollt ihr ihr Erbteil vermehren, und den Wenigen sollt ihr ihr Erbteil mindern; wohin das Los einem fällt, das soll ihm gehören; nach den Stämmen eurer Väter sollt ihr erben.

(Parallele)

5. Mo. 16,13-15

13 Das Fest der Laubhütten sollst du dir sieben Tage feiern, wenn du den Ertrag von deiner Tenne und von deiner Kelter einsammelst; 14 und du sollst dich an deinem Fest freuen, du und dein Sohn und deine Tochter, und dein Knecht und deine Magd, und der Levit und der Fremde und die Waise und die Witwe, die in deinen Toren sind. 15 Sieben Tage sollst du dem HERRN, deinem Gott, das Fest feiern an dem Ort, den der HERR erwählen wird; denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen in all deinem Ertrag und in allem Werk deiner Hände, und du sollst nur fröhlich sein.

4. Mo. 29,12-38

12 Und am 15. Tag des 7. Monats soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem HERRN ein Fest feiern sieben Tage. 13 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem HERRN: 13 junge Stiere, 2 Widder, 14 einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie sein; 14 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Stier, zu den 13 Stieren, zwei Zehntel zu jedem Widder, zu den zwei Widdern, 15 und je ein Zehntel zu jedem Lamm, zu den 14 Lämmern; 16 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Und am zweiten Tag 12 junge Stiere, 2 Widder, 14 einjährige Lämmer ohne Fehl; 18 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 19 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. 20 Und am dritten Tag 11 Stieren, 2 Widder, 14 einjährige Lämmer, ohne Fehl; 21 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 22 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 23 Und am vierten Tag 10 Stieren, 2 Widder, 14 einjährige Lämmer, ohne Fehl; 24 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 25 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 26 Und am fünften Tag 9 Stieren, 2 Widder, 14 einjährige Lämmer, ohne Fehl; 27 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 28 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 29 Und am sechsten Tag 8 Stieren, 2 Widder, 14 einjährige Lämmer, ohne Fehl; 30 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 31 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinen Trankopfern. 32 Und am siebten Tag sieben Stieren, 2 Widder, 14 einjährige Lämmer, ohne Fehl; 33 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift; 34 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 35 Am achten Tag soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 36 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem HERRN: einen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl; 37 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu dem Stier, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 38 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

(Parallele)