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Querverweise

Ruth 4,5 – Querverweise

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3. Mo. 25,25-28

25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Mann zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahr; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen.

Rt. 4,3-6

3 Und er sprach zu dem Blutsverwandten: Noomi, die aus dem Gefilde Moabs zurückgekehrt ist, verkauft das Feldstück, das unserem Bruder Elimelech gehörte; 4 so habe ich nun gedacht, ich wolle es deinem Ohr eröffnen und dir sagen: Kaufe es vor den Einwohnern und vor den Ältesten meines Volkes. Wenn du lösen willst, löse, und wenn du nicht lösen willst, so teile es mir mit, dass ich es wisse; denn da ist niemand außer dir zum Lösen, und ich komme nach dir. Und er sprach: Ich will lösen. 5 Da sprach Boas: An dem Tag, da du das Feld aus der Hand Noomis kaufst, hast du es auch von Ruth, der Moabitin, der Frau des Verstorbenen, gekauft, um den Namen des Verstorbenen auf seinem Erbteil zu erwecken. 6 Da sprach der Blutsverwandte: Ich kann nicht für mich lösen, dass ich mein Erbteil nicht verderbe. Löse du für dich, was ich lösen sollte, denn ich kann nicht lösen.

(Bezug)

Rt. 4,5

Da sprach Boas: An dem Tag, da du das Feld aus der Hand Noomis kaufst, hast du es auch von Ruth, der Moabitin, der Frau des Verstorbenen, gekauft, um den Namen des Verstorbenen auf seinem Erbteil zu erwecken.

5. Mo. 25,5-6

5 Wenn Brüder beisammen wohnen, und einer von ihnen stirbt und hat keinen Sohn, so soll die Frau des Verstorbenen nicht auswärts eines fremden Mannes werden; ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie sich zur Frau nehmen und ihr die Schwagerpflicht leisten. 6 Und es soll geschehen: Der Erstgeborene, den sie gebiert, soll nach dem Namen seines verstorbenen Bruders aufstehen, damit dessen Name nicht ausgelöscht werde aus Israel.

(Bezug)