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Querverweise

Ruth 4,10 – Querverweise

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5. Mo. 25,5-6

5 Wenn Brüder beisammen wohnen, und einer von ihnen stirbt und hat keinen Sohn, so soll die Frau des Verstorbenen nicht auswärts eines fremden Mannes werden; ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie sich zur Frau nehmen und ihr die Schwagerpflicht leisten. 6 Und es soll geschehen: Der Erstgeborene, den sie gebiert, soll nach dem Namen seines verstorbenen Bruders aufstehen, damit dessen Name nicht ausgelöscht werde aus Israel.

Rt. 4,10

und auch Ruth, die Moabitin, die Frau Machlons, habe ich mir zur Frau gekauft, um den Namen des Verstorbenen auf seinem Erbteil zu erwecken, dass nicht der Name des Verstorbenen ausgerottet werde unter seinen Brüdern und aus dem Tor seines Ortes. Ihr seid heute Zeugen!

(Bezug)