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Querverweise

2. Mose 22 – Querverweise

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2. Mo. 22,24

Wenn du meinem Volk, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen.

5. Mo. 23,20-21

20 Du sollst deinem Bruder keinen Zins auflegen, Zins von Geld, Zins von Speise, Zins von irgendeiner Sache, die verzinst wird. 21 Dem Fremden magst du Zins auflegen, aber deinem Bruder sollst du keinen Zins auflegen; damit der HERR, dein Gott, dich segne in allem Geschäft deiner Hand in dem Land, wohin du kommst, um es in Besitz zu nehmen.

(Parallele)

2. Mo. 22,25-26

25 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfand nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht; 26 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig.

5. Mo. 24,12-13

12 Und wenn er ein dürftiger Mann ist, so sollst du dich nicht mit seinem Pfand schlafen legen; 13 du sollst ihm das Pfand jedenfalls beim Untergang der Sonne zurückgeben, dass er sich in seinem Mantel schlafen lege und dich segne; und es wird dir Gerechtigkeit sein vor dem HERRN, deinem Gott.

(Parallele)