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Querverweise

2. Mose 30 – Querverweise

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2. Mo. 30,12-15

12 Wenn du die Summe der Kinder Israel aufnehmen wirst nach ihren Gemusterten, so sollen sie bei ihrer Musterung jeder eine Sühne seiner Seele dem HERRN geben, dass keine Plage unter ihnen entstehe bei ihrer Musterung. 13 Dies sollen sie geben: jeder zu den Gemusterten Übergehende die Hälfte eines Sekels, nach dem Sekel des Heiligtums, (20 Gera der Sekel) die Hälfte eines Sekels als Hebopfer dem HERRN. 14 Jeder zu den Gemusterten Übergehende, von 20 Jahren und darüber, soll das Hebopfer des HERRN geben. 15 Der Reiche soll nicht mehr geben und der Arme nicht weniger als die Hälfte eines Sekels, wenn ihr das Hebopfer des HERRN gebt, um Sühnung zu tun für eure Seelen.

2. Kön. 12,5

Und Joas sprach zu den Priestern: Alles Geld der geheiligten Dinge, das in das Haus des HERRN gebracht wird: Das Geld eines jeden Gemusterten, das Geld der Seelen, je nach der Schätzung eines jeden, und alles Geld, das jemand ins Herz kommt, in das Haus des HERRN zu bringen,

(Bezug)