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Querverweise

4. Mose 9,14 – Querverweise

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2. Mo. 12,48-49

48 Und wenn ein Fremder sich bei dir aufhält und das Passah dem HERRN feiern will, so werde alles Männliche bei ihm beschnitten, und dann komme er herzu, es zu feiern; und er soll sein wie ein Einheimischer des Landes. Aber kein Unbeschnittener soll davon essen. 49 Ein Gesetz soll sein für den Einheimischen und für den Fremden, der in sich eurer Mitte aufhält.

4. Mo. 9,14

Und wenn ein Fremder sich bei euch aufhält und dem HERRN Passah feiern will, so soll er es feiern nach der Satzung des Passah und nach seiner Vorschrift. Eine Satzung soll für euch sein, sowohl für den Fremden als auch für den Einheimischen des Landes.

(Parallele)