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Querverweise

3. Mose 5,21-24 – Querverweise

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3. Mo. 5,21-24

21 Wenn jemand sündigt und Untreue gegen den HERRN begeht, dass er seinem Nächsten ein anvertrautes Gut ableugnet oder ein Darlehen oder etwas Geraubtes; oder er hat von seinem Nächsten etwas erpresst, 22 oder er hat Verlorenes gefunden, und leugnet es ab; und er schwört falsch über irgend etwas von allem, was ein Mensch tun mag, sich darin zu versündigen: 23 so soll es geschehen, wenn er gesündigt und sich verschuldet hat, dass er zurückerstatte das Geraubte, das er geraubt, oder das Erpresste, das er erpresst hat, oder das Anvertraute, das ihm anvertraut worden ist, oder das Verlorene, das er gefunden hat, 24 oder alles, worüber er falsch geschworen hat; und er soll es erstatten nach seiner vollen Summe und dessen Fünftel darüber hinzufügen; wem es gehört, dem soll er es geben am Tag seines Schuldopfers.

4. Mo. 5,6-7

6 Rede zu den Kindern Israel: Wenn ein Mann oder eine Frau irgendeine von allen Sünden der Menschen tun, so dass sie eine Untreue gegen den HERRN begehen, und diese Seele sich verschuldet, 7 so sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie getan haben; und der Täter soll seine Schuld erstatten nach ihrer vollen Summe und soll das Fünftel davon hinzufügen und es dem geben, an dem er sich verschuldet hat.

(Parallele)