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Querverweise

3. Mose 25,25-28 – Querverweise

Es wurden 6 Ergebnisse gefunden.

3. Mo. 25,14-28

14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder von der Hand eures Nächsten etwas kauft, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis vermehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Land. 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprecht: Was sollen wir im siebten Jahr essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein –: 21 ich werde euch ja im sechsten Jahr meinen Segen entbieten, dass es den Ertrag für drei Jahre bringe; 22 und wenn ihr im achten Jahr sät, werdet ihr noch vom alten Ertrag essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremde und Beisassen seid ihr bei mir. 24 Und im ganzen Land eures Eigentums sollt ihr dem Land Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Mann zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahr; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen.

Hes. 7,13

Denn der Verkäufer wird nicht wieder zu dem Verkauften gelangen, und wenn er auch noch am Leben wäre unter den Lebenden; denn das Gesicht gegen seine ganze Menge wird nicht rückgängig werden, und niemand wird durch seine Ungerechtigkeit sein Leben befestigen.

(Bezug)

3. Mo. 25,25

Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen.

Rt. 3,12-13

12 Und nun, wahrlich, ich bin ein Blutsverwandter; doch ist auch ein näherer Blutsverwandter da als ich. 13 Bleibe diese Nacht; und es soll am Morgen geschehen, wenn er dich lösen will, gut, so mag er lösen; wenn er aber keine Lust hat, dich zu lösen, so werde ich dich lösen, so wahr der HERR lebt! Liege bis zum Morgen.

(Bezug)

3. Mo. 25,25

Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen.

Neh. 5,3-5

3 Und es gab solche, die sprachen: Wir mussten unsere Felder und unsere Weinberge und unsere Häuser verpfänden, dass wir Getreide erhielten in der Hungersnot. 4 Und es gab solche, die sprachen: Wir haben Geld entlehnt auf unsere Felder und unsere Weinberge für die Steuer des Königs. 5 Und nun, unser Fleisch ist wie das Fleisch unserer Brüder, unsere Kinder sind wie ihre Kinder; und siehe, wir müssen unsere Söhne und unsere Töchter dem Knechtsdienst unterwerfen; und manche von unseren Töchtern sind schon unterworfen, und es steht nicht in der Macht unserer Hände, sie zu lösen; unsere Felder und unsere Weinberge gehören ja anderen.

(Bezug)

2. Mo. 21,2-6

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er einer Frau Mann war, soll seine Frau mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm eine Frau gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen die Frau und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.

3. Mo. 25,25-28

25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Mann zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahr; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen.

(Parallele)

3. Mo. 25,25-28

25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Mann zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahr; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen.

Rt. 4,3-6

3 Und er sprach zu dem Blutsverwandten: Noomi, die aus dem Gefilde Moabs zurückgekehrt ist, verkauft das Feldstück, das unserem Bruder Elimelech gehörte; 4 so habe ich nun gedacht, ich wolle es deinem Ohr eröffnen und dir sagen: Kaufe es vor den Einwohnern und vor den Ältesten meines Volkes. Wenn du lösen willst, löse, und wenn du nicht lösen willst, so teile es mir mit, dass ich es wisse; denn da ist niemand außer dir zum Lösen, und ich komme nach dir. Und er sprach: Ich will lösen. 5 Da sprach Boas: An dem Tag, da du das Feld aus der Hand Noomis kaufst, hast du es auch von Ruth, der Moabitin, der Frau des Verstorbenen, gekauft, um den Namen des Verstorbenen auf seinem Erbteil zu erwecken. 6 Da sprach der Blutsverwandte: Ich kann nicht für mich lösen, dass ich mein Erbteil nicht verderbe. Löse du für dich, was ich lösen sollte, denn ich kann nicht lösen.

(Bezug)

3. Mo. 25,25-28

25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Mann zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahr; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen.

Jer. 34,14

Am Ende von sieben Jahren sollt ihr jeder seinen Bruder entlassen, den Hebräer, der sich dir verkauft hat; er soll dir sechs Jahre dienen, und dann sollst du ihn frei von dir entlassen. Aber eure Väter hörten nicht auf mich und neigten ihr Ohr nicht.

(Bezug)