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Querverweise

2. Mose 30,11-16 – Querverweise

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2. Mo. 30,11-16

11 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 12 Wenn du die Summe der Kinder Israel aufnehmen wirst nach ihren Gemusterten, so sollen sie bei ihrer Musterung jeder eine Sühne seiner Seele dem HERRN geben, dass keine Plage unter ihnen entstehe bei ihrer Musterung. 13 Dies sollen sie geben: jeder zu den Gemusterten Übergehende die Hälfte eines Sekels, nach dem Sekel des Heiligtums, (20 Gera der Sekel) die Hälfte eines Sekels als Hebopfer dem HERRN. 14 Jeder zu den Gemusterten Übergehende, von 20 Jahren und darüber, soll das Hebopfer des HERRN geben. 15 Der Reiche soll nicht mehr geben und der Arme nicht weniger als die Hälfte eines Sekels, wenn ihr das Hebopfer des HERRN gebt, um Sühnung zu tun für eure Seelen. 16 Und du sollst das Sühngeld vonseiten der Kinder Israel nehmen und es für die Arbeit des Zeltes der Zusammenkunft geben; und es soll den Kindern Israel zum Gedächtnis sein vor dem HERRN, um Sühnung zu tun für eure Seelen.

2. Mo. 38,25-28

25 Und das Silber von den Gemusterten der Gemeinde betrug 100 Talente und 1775 Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums: 26 1 Beka auf den Kopf, die Hälfte eines Sekels, nach dem Sekel des Heiligtums, von jedem, der zu den Gemusterten überging, von 20 Jahren und darüber, von 603550 Mann. 27 Und die 100 Talente Silber waren zum Gießen der Füße des Heiligtums und der Füße des Vorhangs, 100 Füße auf 100 Talente, ein Talent auf einen Fuß. 28 Und von den 1775 Sekeln machte er die Haken für die Säulen und überzog ihre Köpfe und verband sie mit Stäben.

(Bezug)

2. Mo. 30,11-16

11 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 12 Wenn du die Summe der Kinder Israel aufnehmen wirst nach ihren Gemusterten, so sollen sie bei ihrer Musterung jeder eine Sühne seiner Seele dem HERRN geben, dass keine Plage unter ihnen entstehe bei ihrer Musterung. 13 Dies sollen sie geben: jeder zu den Gemusterten Übergehende die Hälfte eines Sekels, nach dem Sekel des Heiligtums, (20 Gera der Sekel) die Hälfte eines Sekels als Hebopfer dem HERRN. 14 Jeder zu den Gemusterten Übergehende, von 20 Jahren und darüber, soll das Hebopfer des HERRN geben. 15 Der Reiche soll nicht mehr geben und der Arme nicht weniger als die Hälfte eines Sekels, wenn ihr das Hebopfer des HERRN gebt, um Sühnung zu tun für eure Seelen. 16 Und du sollst das Sühngeld vonseiten der Kinder Israel nehmen und es für die Arbeit des Zeltes der Zusammenkunft geben; und es soll den Kindern Israel zum Gedächtnis sein vor dem HERRN, um Sühnung zu tun für eure Seelen.

Neh. 10,33-34

33 Und wir verpflichteten uns dazu, uns den dritten Teil eines Sekels im Jahr für den Dienst des Hauses unseres Gottes aufzuerlegen: 34 für das Schichtbrot und das beständige Speisopfer und für das beständige Brandopfer und für dasjenige der Sabbate und der Neumonde, für die Feste und für die heiligen Dinge und für die Sündopfer, um Sühnung zu tun für Israel, und für alles Werk des Hauses unseres Gottes.

(Bezug)

2. Mo. 30,12-15

12 Wenn du die Summe der Kinder Israel aufnehmen wirst nach ihren Gemusterten, so sollen sie bei ihrer Musterung jeder eine Sühne seiner Seele dem HERRN geben, dass keine Plage unter ihnen entstehe bei ihrer Musterung. 13 Dies sollen sie geben: jeder zu den Gemusterten Übergehende die Hälfte eines Sekels, nach dem Sekel des Heiligtums, (20 Gera der Sekel) die Hälfte eines Sekels als Hebopfer dem HERRN. 14 Jeder zu den Gemusterten Übergehende, von 20 Jahren und darüber, soll das Hebopfer des HERRN geben. 15 Der Reiche soll nicht mehr geben und der Arme nicht weniger als die Hälfte eines Sekels, wenn ihr das Hebopfer des HERRN gebt, um Sühnung zu tun für eure Seelen.

2. Kön. 12,5

Und Joas sprach zu den Priestern: Alles Geld der geheiligten Dinge, das in das Haus des HERRN gebracht wird: Das Geld eines jeden Gemusterten, das Geld der Seelen, je nach der Schätzung eines jeden, und alles Geld, das jemand ins Herz kommt, in das Haus des HERRN zu bringen,

(Bezug)

2. Mo. 30,12-15

12 Wenn du die Summe der Kinder Israel aufnehmen wirst nach ihren Gemusterten, so sollen sie bei ihrer Musterung jeder eine Sühne seiner Seele dem HERRN geben, dass keine Plage unter ihnen entstehe bei ihrer Musterung. 13 Dies sollen sie geben: jeder zu den Gemusterten Übergehende die Hälfte eines Sekels, nach dem Sekel des Heiligtums, (20 Gera der Sekel) die Hälfte eines Sekels als Hebopfer dem HERRN. 14 Jeder zu den Gemusterten Übergehende, von 20 Jahren und darüber, soll das Hebopfer des HERRN geben. 15 Der Reiche soll nicht mehr geben und der Arme nicht weniger als die Hälfte eines Sekels, wenn ihr das Hebopfer des HERRN gebt, um Sühnung zu tun für eure Seelen.

2. Chr. 24,9

Und man rief in Juda und in Jerusalem aus, dass man dem HERRN die Steuer Moses, des Knechtes Gottes, bringen sollte, die er Israel in der Wüste auferlegt hatte.

(Bezug)