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Querverweise

2. Mose 28,30 – Querverweise

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2. Mo. 28,15-30

15 Und mache das Brustschild des Gerichts in Kunstweberarbeit; gleich der Arbeit des Ephods sollst du es machen: aus Gold, blauem und rotem Purpur und Karmesin und gezwirntem Byssus sollst du es machen. 16 Quadratförmig soll es sein, gedoppelt, 1 Spanne seine Länge und 1 Spanne seine Breite. 17 Und besetze es mit eingesetzten Steinen, vier Reihen von Steinen; eine Reihe: Sardis, Topas und Smaragd, die erste Reihe; 18 und die zweite Reihe: Karfunkel, Saphir und Diamant; 19 und die dritte Reihe: Opal, Achat und Amethyst; 20 und die vierte Reihe: Chrysolith und Onyx und Jaspis; mit Gold sollen sie eingefasst sein in ihren Einsetzungen. 21 Und der Steine sollen nach den Namen der Söhne Israels zwölf sein, nach ihren Namen; in Siegelstecherei sollen sie sein, jeder nach seinem Namen, für die zwölf Stämme. 22 Und mache an das Brustschild schnurähnliche Ketten in Flechtwerk, von reinem Gold. 23 Und mache an das Brustschild zwei Ringe aus Gold, und befestige die zwei Ringe an die beiden Enden des Brustschildes. 24 Und befestige die zwei geflochtenen Schnüre aus Gold an die beiden Ringe an den Enden des Brustschildes; 25 und die beiden anderen Enden der zwei geflochtenen Schnüre sollst du an die beiden Einfassungen befestigen und sie an die Schulterstücke des Ephods befestigen, an seine Vorderseite. 26 Und mache zwei Ringe aus Gold und befestige sie an die beiden Enden des Brustschildes, an seinen Saum, der gegen das Ephod hin ist, einwärts; 27 und mache zwei Ringe aus Gold und befestige sie an die beiden Schulterstücke des Ephods, unten an seine Vorderseite, gerade bei seiner Zusammenfügung, oberhalb des gewirkten Gürtels des Ephods. 28 Und man soll das Brustschild mit seinen Ringen an die Ringe des Ephods binden mit einer Schnur von blauem Purpur, dass es über dem gewirkten Gürtel des Ephods sei, und das Brustschild sich nicht von dem Ephod verrücke. 29 Und Aaron soll die Namen der Söhne Israels an dem Brustschild des Gerichts auf seinem Herzen tragen, wenn er ins Heiligtum hineingeht, zum Gedächtnis vor dem HERRN beständig. 30 Und lege in das Brustschild des Gerichts die Urim und die Thummim, dass sie auf dem Herzen Aarons seien, wenn er vor dem HERRN hineingeht; und Aaron soll das Gericht der Kinder Israel auf seinem Herzen tragen vor dem HERRN beständig.

3. Mo. 8,8

und er setzte das Brustschild darauf und legte in das Brustschild die Urim und die Thummim;

(Bezug)

2. Mo. 28,30

Und lege in das Brustschild des Gerichts die Urim und die Thummim, dass sie auf dem Herzen Aarons seien, wenn er vor dem HERRN hineingeht; und Aaron soll das Gericht der Kinder Israel auf seinem Herzen tragen vor dem HERRN beständig.

4. Mo. 27,21

Und er soll vor Eleasar, den Priester, treten, und der soll für ihn das Urteil der Urim vor dem HERRN befragen: Nach seinem Befehl sollen sie ausziehen, und nach seinem Befehl sollen sie einziehen, er und alle Kinder Israel mit ihm, ja, die ganze Gemeinde.

(Bezug)

2. Mo. 28,30

Und lege in das Brustschild des Gerichts die Urim und die Thummim, dass sie auf dem Herzen Aarons seien, wenn er vor dem HERRN hineingeht; und Aaron soll das Gericht der Kinder Israel auf seinem Herzen tragen vor dem HERRN beständig.

1. Sam. 28,6

Und Saul befragte den HERRN; aber der HERR antwortete ihm nicht, weder durch Träume, noch durch die Urim, noch durch die Propheten.

(Bezug)

2. Mo. 28,30

Und lege in das Brustschild des Gerichts die Urim und die Thummim, dass sie auf dem Herzen Aarons seien, wenn er vor dem HERRN hineingeht; und Aaron soll das Gericht der Kinder Israel auf seinem Herzen tragen vor dem HERRN beständig.

Esra 2,63

Und der Tirsatha sprach zu ihnen, dass sie von dem Hochheiligen nicht essen dürften, bis ein Priester für die Urim und die Thummim aufstände.

(Bezug)

2. Mo. 28,30

Und lege in das Brustschild des Gerichts die Urim und die Thummim, dass sie auf dem Herzen Aarons seien, wenn er vor dem HERRN hineingeht; und Aaron soll das Gericht der Kinder Israel auf seinem Herzen tragen vor dem HERRN beständig.

Neh. 7,65

Und der Tirsatha sprach zu ihnen, dass sie von dem Hochheiligen nicht essen dürften, bis ein Priester für die Urim und die Thummim aufstände.

(Bezug)