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Querverweise

Querverweise auf das Buch 4. Mose

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4. Mo. 32,33

Und Mose gab ihnen, den Kindern Gad und den Kindern Ruben und der Hälfte des Stammes Manasse, des Sohnes Josephs, das Königreich Sihons, des Königs der Amoriter, und das Königreich Ogs, des Königs von Basan, das Land nach seinen Städten in ihren Grenzen, die Städte des Landes ringsum.

Jos. 12,6

Mose, der Knecht des HERRN, und die Kinder Israel schlugen sie; und Mose, der Knecht des HERRN, gab es als Besitztum den Rubenitern und den Gaditern und dem halben Stamm Manasse.

(Bezug)

4. Mo. 32,33

Und Mose gab ihnen, den Kindern Gad und den Kindern Ruben und der Hälfte des Stammes Manasse, des Sohnes Josephs, das Königreich Sihons, des Königs der Amoriter, und das Königreich Ogs, des Königs von Basan, das Land nach seinen Städten in ihren Grenzen, die Städte des Landes ringsum.

Jos. 13,15-23

15 Und Mose gab dem Stamm der Kinder Ruben nach ihren Geschlechtern. 16 Und es wurde ihnen als Gebiet zuteil: von Aroer an, das am Ufer des Flusses Arnon ist, und zwar von der Stadt, die mitten im Flusstal liegt, und die ganze Ebene bei Medeba; 17 Hesbon und alle seine Städte, die in der Ebene sind: Dibon und Bamoth-Baal und Beth-Baal-Meon, 18 und Jahza und Kedemoth und Mephaath, 19 und Kirjathaim und Sibma und Zereth-Schachar auf dem Berg der Talebene, 20 und Beth-Peor und die Abhänge des Pisga und Beth-Jesimoth, 21 und alle Städte der Ebene, und das ganze Reich Sihons, des Königs der Amoriter, der in Hesbon regierte, den Mose schlug, ihn und die Fürsten von Midian: Ewi und Rekem und Zur und Hur und Reba, die Herrscher Sihons, Bewohner des Landes. 22 Und Bileam, den Sohn Beors, den Wahrsager, töteten die Kinder Israel mit dem Schwert, samt ihren Erschlagenen. 23 Und die Grenze der Kinder Ruben war der Jordan und das Angrenzende. Das war das Erbteil der Kinder Ruben, nach ihren Geschlechtern, die Städte und ihre Dörfer.

(Bezug)

4. Mo. 32,33

Und Mose gab ihnen, den Kindern Gad und den Kindern Ruben und der Hälfte des Stammes Manasse, des Sohnes Josephs, das Königreich Sihons, des Königs der Amoriter, und das Königreich Ogs, des Königs von Basan, das Land nach seinen Städten in ihren Grenzen, die Städte des Landes ringsum.

Jos. 13,29-31

29 Und Mose gab dem halben Stamm Manasse. Und dem halben Stamm der Kinder Manasse wurde nach ihren Geschlechtern zuteil. 30 Und ihr Gebiet war von Machanaim an, das ganze Basan, das ganze Reich Ogs, des Königs von Basan, und alle Dörfer Jairs, die in Basan sind, 60 Städte. 31 Und das halbe Gilead und Astaroth und Edrei, die Städte des Reiches Ogs, in Basan, wurden den Söhnen Makirs, des Sohnes Manasses, zuteil, der Hälfte der Söhne Makirs, nach ihren Geschlechtern.

(Bezug)

4. Mo. 32,33

Und Mose gab ihnen, den Kindern Gad und den Kindern Ruben und der Hälfte des Stammes Manasse, des Sohnes Josephs, das Königreich Sihons, des Königs der Amoriter, und das Königreich Ogs, des Königs von Basan, das Land nach seinen Städten in ihren Grenzen, die Städte des Landes ringsum.

Jos. 18,7

Denn die Leviten haben kein Teil in eurer Mitte, denn das Priestertum des HERRN ist ihr Erbteil. Und Gad und Ruben und der halbe Stamm Manasse haben jenseits des Jordan, im Osten, ihr Erbteil empfangen, das Mose, der Knecht des HERRN, ihnen gegeben hat.

(Bezug)

4. Mo. 32,33

Und Mose gab ihnen, den Kindern Gad und den Kindern Ruben und der Hälfte des Stammes Manasse, des Sohnes Josephs, das Königreich Sihons, des Königs der Amoriter, und das Königreich Ogs, des Königs von Basan, das Land nach seinen Städten in ihren Grenzen, die Städte des Landes ringsum.

1. Chr. 5,11

Und die Kinder Gad wohnten ihnen gegenüber im Land Basan bis Salka:

(Bezug)

4. Mo. 32,33-36

33 Und Mose gab ihnen, den Kindern Gad und den Kindern Ruben und der Hälfte des Stammes Manasse, des Sohnes Josephs, das Königreich Sihons, des Königs der Amoriter, und das Königreich Ogs, des Königs von Basan, das Land nach seinen Städten in ihren Grenzen, die Städte des Landes ringsum. 34 Und die Kinder Gad bauten Dibon und Ataroth und Aroer, 35 und Ateroth-Schofan und Jaser und Jogbeha 36 und Beth-Nimra und Beth-Haran, feste Städte und Kleinviehhürden.

Jos. 13,24-28

24 Und Mose gab dem Stamm Gad, den Kindern Gad, nach ihren Geschlechtern. 25 Und es wurde ihnen als Gebiet zuteil: Jaser und alle Städte Gileads und die Hälfte des Landes der Kinder Ammon bis Aroer, das vor Rabba liegt; 26 und von Hesbon bis Ramath-Mizpe und Betonim, und von Machanaim bis an die Grenze von Lidebir; 27 und in der Talebene: Beth-Haram und Beth-Nimra und Sukkoth und Zaphon, der Rest von dem Reich Sihons, des Königs von Hesbon, der Jordan und das Angrenzende bis an das Ende des Sees Kinnereth, jenseits des Jordan im Osten. 28 Das war das Erbteil der Kinder Gad nach ihren Geschlechtern, die Städte und ihre Dörfer.

(Bezug)

4. Mo. 32,37-38

37 Und die Kinder Ruben bauten Hesbon und Elale und Kirjathaim, 38 und Nebo und Baal-Meon, deren Namen geändert wurden, und Sibma; und sie benannten die Städte, die sie bauten, mit anderen Namen.

Jos. 13,15-23

15 Und Mose gab dem Stamm der Kinder Ruben nach ihren Geschlechtern. 16 Und es wurde ihnen als Gebiet zuteil: von Aroer an, das am Ufer des Flusses Arnon ist, und zwar von der Stadt, die mitten im Flusstal liegt, und die ganze Ebene bei Medeba; 17 Hesbon und alle seine Städte, die in der Ebene sind: Dibon und Bamoth-Baal und Beth-Baal-Meon, 18 und Jahza und Kedemoth und Mephaath, 19 und Kirjathaim und Sibma und Zereth-Schachar auf dem Berg der Talebene, 20 und Beth-Peor und die Abhänge des Pisga und Beth-Jesimoth, 21 und alle Städte der Ebene, und das ganze Reich Sihons, des Königs der Amoriter, der in Hesbon regierte, den Mose schlug, ihn und die Fürsten von Midian: Ewi und Rekem und Zur und Hur und Reba, die Herrscher Sihons, Bewohner des Landes. 22 Und Bileam, den Sohn Beors, den Wahrsager, töteten die Kinder Israel mit dem Schwert, samt ihren Erschlagenen. 23 Und die Grenze der Kinder Ruben war der Jordan und das Angrenzende. Das war das Erbteil der Kinder Ruben, nach ihren Geschlechtern, die Städte und ihre Dörfer.

(Bezug)

4. Mo. 32,41-42

41 Und Jair, der Sohn Manasses, zog hin und nahm ihre Dörfer ein und nannte sie Dörfer Jairs. 42 Und Nobach zog hin und nahm Kenath und seine Tochterstädte ein und nannte es Nobach nach seinem Namen.

Jos. 13,29-31

29 Und Mose gab dem halben Stamm Manasse. Und dem halben Stamm der Kinder Manasse wurde nach ihren Geschlechtern zuteil. 30 Und ihr Gebiet war von Machanaim an, das ganze Basan, das ganze Reich Ogs, des Königs von Basan, und alle Dörfer Jairs, die in Basan sind, 60 Städte. 31 Und das halbe Gilead und Astaroth und Edrei, die Städte des Reiches Ogs, in Basan, wurden den Söhnen Makirs, des Sohnes Manasses, zuteil, der Hälfte der Söhne Makirs, nach ihren Geschlechtern.

(Bezug)

4. Mo. 33,33-34

33 Und sie brachen auf von Hor-Gidgad und lagerten sich in Jotbatha. 34 Und sie brachen auf von Jotbatha und lagerten sich in Abrona.

5. Mo. 10,7

Von dort brachen sie auf nach Gudgoda, und von Gudgoda nach Jotbatha, einem Land von Wasserbächen.

(Parallele)

4. Mo. 33,38-39

38 Und Aaron, der Priester, stieg auf den Berg Hor nach dem Befehl des HERRN; und er starb dort im 40. Jahr nach dem Auszug der Kinder Israel aus dem Land Ägypten, im 5. Monat, am 1. des Monats. 39 Und Aaron war 123 Jahre alt, als er auf dem Berg Hor starb.

5. Mo. 10,6

Und die Kinder Israel brachen auf von Beeroth-Bne-Jaakan nach Mosera. Dort starb Aaron, und er wurde dort begraben; und Eleasar, sein Sohn, übte den Priesterdienst aus an seiner Statt.

(Parallele)

4. Mo. 33,38-39

38 Und Aaron, der Priester, stieg auf den Berg Hor nach dem Befehl des HERRN; und er starb dort im 40. Jahr nach dem Auszug der Kinder Israel aus dem Land Ägypten, im 5. Monat, am 1. des Monats. 39 Und Aaron war 123 Jahre alt, als er auf dem Berg Hor starb.

5. Mo. 32,50

und du wirst sterben auf dem Berg, auf den du steigen wirst, und zu deinen Völkern versammelt werden; wie dein Bruder Aaron auf dem Berg Hor gestorben ist und zu seinen Völkern versammelt wurde;

(Bezug)

4. Mo. 33,52

so sollt ihr alle Bewohner des Landes vor euch austreiben und alle ihre Bildwerke zerstören; und alle ihre gegossenen Bilder sollt ihr zerstören, und alle ihre Höhen sollt ihr vertilgen;

5. Mo. 12,2-3

2 Ihr sollt alle die Orte gänzlich zerstören, wo die Nationen, die ihr austreiben werdet, ihren Göttern gedient haben: auf den hohen Bergen und auf den Hügeln und unter jedem grünen Baum; 3 und ihr sollt ihre Altäre niederreißen und ihre Bildsäulen zerbrechen und ihre Ascherim mit Feuer verbrennen und die geschnitzten Bilder ihrer Götter umhauen; und ihr sollt ihre Namen aus diesem Ort vertilgen.

(Parallele)

4. Mo. 33,52

so sollt ihr alle Bewohner des Landes vor euch austreiben und alle ihre Bildwerke zerstören; und alle ihre gegossenen Bilder sollt ihr zerstören, und alle ihre Höhen sollt ihr vertilgen;

5. Mo. 31,5

Und wenn der HERR sie vor euch dahingibt, so sollt ihr ihnen tun nach dem ganzen Gebot, das ich euch geboten habe.

(Bezug)

4. Mo. 33,53

und ihr sollt das Land in Besitz nehmen und darin wohnen, denn euch habe ich das Land gegeben, es zu besitzen.

Neh. 9,23

Und ihre Söhne vermehrtest du wie die Sterne des Himmels; und du brachtest sie in das Land, von dem du ihren Vätern gesagt hattest, dass sie hineingehen sollten, um es in Besitz zu nehmen;

(Bezug)

4. Mo. 33,55

Wenn ihr aber die Bewohner des Landes nicht vor euch austreibt, so werden diejenigen, die ihr von ihnen übriglasst, zu Dornen in euren Augen und zu Stacheln in euren Seiten werden, und sie werden euch bedrängen in dem Land, in dem ihr wohnt.

Ri. 2,3

So habe ich auch gesagt: Ich werde sie nicht vor euch vertreiben; und sie werden zu euren Seiten sein, und ihre Götter werden euch zum Fallstrick werden.

(Bezug)

4. Mo. 33,55

Wenn ihr aber die Bewohner des Landes nicht vor euch austreibt, so werden diejenigen, die ihr von ihnen übriglasst, zu Dornen in euren Augen und zu Stacheln in euren Seiten werden, und sie werden euch bedrängen in dem Land, in dem ihr wohnt.

Hes. 28,24

Und für das Haus Israel soll es nicht mehr einen stechenden Dorn und einen schmerzenden Stachel geben von allen um sie her, die sie verachteten. Und sie werden wissen, dass ich der Herr, HERR, bin.

(Bezug)

4. Mo. 34,2-12

2 Gebiete den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, so ist dies das Land, das euch als Erbteil zufallen soll: das Land Kanaan nach seinen Grenzen. 3 Und die Südseite soll euch sein von der Wüste Zin an, Edom entlang, und die Südgrenze soll euch sein vom Ende des Salzmeeres im Osten. 4 Und die Grenze soll sich euch südlich von der Anhöhe Akrabbim wenden und nach Zin hinübergehen, und ihr Ausgang sei südlich von Kades-Barnea; und sie laufe nach Hazar-Addar hin und gehe hinüber nach Azmon; 5 und die Grenze wende sich von Azmon nach dem Bach Ägyptens, und ihr Ausgang sei nach dem Meer hin. 6 Und die Westgrenze: Sie sei euch das große Meer und das Angrenzende; das soll euch die Westgrenze sein. 7 Und dies soll euch die Nordgrenze sein: Vom großen Meer aus sollt ihr euch den Berg Hor abmarken; 8 vom Berg Hor sollt ihr abmarken bis man nach Hamath kommt, und der Ausgang der Grenze sei nach Zedad hin; 9 und die Grenze laufe nach Siphron hin, und ihr Ausgang sei bei Hazar-Enan. Das soll euch die Nordgrenze sein. 10 Und zur Ostgrenze sollt ihr euch abmarken von Hazar-Enan nach Schepham. 11 Und die Grenze gehe hinab von Schepham nach Ribla, östlich von Ajin; und die Grenze gehe hinab und stoße an die Seite des Sees Kinnereth im Osten; 12 und die Grenze gehe an den Jordan hinab, und ihr Ausgang sei am Salzmeer. Das soll euer Land sein nach seinen Grenzen ringsum.

Jos. 1,4

Von der Wüste und diesem Libanon bis zum großen Strom, dem Strom Phrat, das ganze Land der Hethiter, und bis zum großen Meer gegen Sonnenuntergang, soll eure Grenze sein.

(Bezug)

4. Mo. 34,2-12

2 Gebiete den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, so ist dies das Land, das euch als Erbteil zufallen soll: das Land Kanaan nach seinen Grenzen. 3 Und die Südseite soll euch sein von der Wüste Zin an, Edom entlang, und die Südgrenze soll euch sein vom Ende des Salzmeeres im Osten. 4 Und die Grenze soll sich euch südlich von der Anhöhe Akrabbim wenden und nach Zin hinübergehen, und ihr Ausgang sei südlich von Kades-Barnea; und sie laufe nach Hazar-Addar hin und gehe hinüber nach Azmon; 5 und die Grenze wende sich von Azmon nach dem Bach Ägyptens, und ihr Ausgang sei nach dem Meer hin. 6 Und die Westgrenze: Sie sei euch das große Meer und das Angrenzende; das soll euch die Westgrenze sein. 7 Und dies soll euch die Nordgrenze sein: Vom großen Meer aus sollt ihr euch den Berg Hor abmarken; 8 vom Berg Hor sollt ihr abmarken bis man nach Hamath kommt, und der Ausgang der Grenze sei nach Zedad hin; 9 und die Grenze laufe nach Siphron hin, und ihr Ausgang sei bei Hazar-Enan. Das soll euch die Nordgrenze sein. 10 Und zur Ostgrenze sollt ihr euch abmarken von Hazar-Enan nach Schepham. 11 Und die Grenze gehe hinab von Schepham nach Ribla, östlich von Ajin; und die Grenze gehe hinab und stoße an die Seite des Sees Kinnereth im Osten; 12 und die Grenze gehe an den Jordan hinab, und ihr Ausgang sei am Salzmeer. Das soll euer Land sein nach seinen Grenzen ringsum.

Hes. 47,15-20

15 Und dies ist die Grenze des Landes: Auf der Nordseite, vom großen Meer an, des Weges nach Hethlon, gegen Zedad hin; 16 Hamath, Berotha, Sibraim, das zwischen der Grenze von Damaskus und der Grenze von Hamath liegt, das mittlere Hazer, das an der Grenze von Hauran liegt. 17 Und die Grenze vom Meer her soll Hazar-Enon sein, die Grenze von Damaskus; und den Norden betreffend nordwärts, so ist Hamath die Grenze. Und das ist die Nordseite. 18 Und was die Ostseite betrifft, so ist zwischen Hauran und Damaskus und Gilead und dem Land Israel der Jordan; von der Nordgrenze nach dem östlichen Meer hin sollt ihr messen. Und das ist die Ostseite. 19 Und die Mittagseite südwärts: von Thamar bis zum Haderwasser Kades, und nach dem Bach Ägyptens hin bis an das große Meer. Und das ist die Südseite gegen Mittag. 20 Und die Westseite: das große Meer, von der Südgrenze, bis man Hamath gegenüber kommt; das ist die Westseite.

(Bezug)

4. Mo. 34,3-5

3 Und die Südseite soll euch sein von der Wüste Zin an, Edom entlang, und die Südgrenze soll euch sein vom Ende des Salzmeeres im Osten. 4 Und die Grenze soll sich euch südlich von der Anhöhe Akrabbim wenden und nach Zin hinübergehen, und ihr Ausgang sei südlich von Kades-Barnea; und sie laufe nach Hazar-Addar hin und gehe hinüber nach Azmon; 5 und die Grenze wende sich von Azmon nach dem Bach Ägyptens, und ihr Ausgang sei nach dem Meer hin.

Jos. 15,2-4

2 Und ihre Südgrenze war vom Ende des Salzmeeres, von der Zunge, die sich nach Süden wendet; 3 und sie lief aus südwärts von der Anhöhe Akrabbim und ging hinüber nach Zin, und sie stieg hinauf südlich von Kades-Barnea und ging hinüber nach Hezron, und sie stieg hinauf nach Addar und wandte sich nach Karka, 4 und sie ging hinüber nach Azmon und lief aus an dem Bach Ägyptens; und der Ausgang der Grenze war nach dem Meer hin. Das soll eure Südgrenze sein.

(Bezug)

4. Mo. 34,6

Und die Westgrenze: Sie sei euch das große Meer und das Angrenzende; das soll euch die Westgrenze sein.

Jos. 15,12

Und die Westgrenze war das große Meer und das Angrenzende. Das war die Grenze der Kinder Juda ringsum nach ihren Geschlechtern.

(Bezug)

4. Mo. 34,12

und die Grenze gehe an den Jordan hinab, und ihr Ausgang sei am Salzmeer. Das soll euer Land sein nach seinen Grenzen ringsum.

Jos. 15,5

Und die Grenze nach Osten war das Salzmeer bis an das Ende des Jordan. – Und die Grenze an der Nordseite war von der Meereszunge an, vom Ende des Jordan;

(Bezug)

4. Mo. 35,1-8

1 Und der HERR redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, dass sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben. 3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere. 4 Und die Bezirke der Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin 1000 Ellen betragen ringsum; 5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite 2000 Ellen abmessen, und auf der Südseite 2000 Ellen, und auf der Westseite 2000 Ellen und auf der Nordseite 2000 Ellen, dass die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein. 6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: 6 Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt – von dem Stamm, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben.

Jos. 21,1-42

1 Und die Häupter der Väter der Leviten traten zu Eleasar, dem Priester, und zu Josua, dem Sohn Nuns, und zu den Häuptern der Väter der Stämme der Kinder Israel, 2 und redeten zu ihnen in Silo, im Land Kanaan, und sprachen: Der HERR hat durch Mose geboten, uns Städte zum Wohnen zu geben, und deren Bezirke für unser Vieh. 3 Und die Kinder Israel gaben den Leviten von ihrem Erbteil diese Städte und ihre Bezirke, nach dem Befehl des HERRN: 4 Und das Los kam heraus für die Familien der Kehathiter. Und die Söhne Aarons, des Priesters, aus den Leviten, erhielten vom Stamm Juda und vom Stamm der Simeoniter und vom Stamm Benjamin, durchs Los, 13 Städte; 5 und die übrigen Söhne Kehaths, von den Geschlechtern des Stammes Ephraim und vom Stamm Dan und vom halben Stamm Manasse, durchs Los, 10 Städte. 6 Und die Söhne Gersons erhielten von den Geschlechtern des Stammes Issaschar und vom Stamm Aser und vom Stamm Naphtali und vom halben Stamm Manasse in Basan, durchs Los, 13 Städte; 7 die Söhne Meraris, nach ihren Familien, vom Stamm Ruben und vom Stamm Gad und vom Stamm Sebulon zwölf Städte. 8 Und so gaben die Kinder Israel den Leviten diese Städte und ihre Bezirke durchs Los, so wie der HERR durch Mose geboten hatte. 9 Und sie gaben vom Stamm der Kinder Juda und vom Stamm der Kinder Simeon folgende Städte, die man mit Namen nannte; 10 und sie wurden den Söhnen Aarons, von den Familien der Kehathiter, aus den Kindern Levi, zuteil (denn für sie war das erste Los). 11 Und sie gaben ihnen die Stadt Arbas, des Vaters Enaks, das ist Hebron, im Gebirge Juda, und ihre Bezirke rings um sie her. 12 Aber das Feld der Stadt und ihre Dörfer gaben sie Kaleb, dem Sohn Jephunnes, als sein Eigentum. 13 Und sie gaben den Söhnen Aarons, des Priesters, die Zufluchtstadt für den Totschläger, Hebron und seine Bezirke; und Libna und seine Bezirke, 14 und Jattir und seine Bezirke, und Eschtemoa und seine Bezirke, 15 und Holon und seine Bezirke, und Debir und seine Bezirke, 16 und Ain und seine Bezirke, und Jutta und seine Bezirke, und Beth-Semes und seine Bezirke: 9 Städte von diesen beiden Stämmen. 17 Und vom Stamm Benjamin: Gibeon und seine Bezirke, Geba und seine Bezirke, 18 Anathoth und seine Bezirke, und Almon und seine Bezirke: 4 Städte. 19 Alle Städte der Söhne Aarons, der Priester: 13 Städte und ihre Bezirke. 20 Und was die Familien der Söhne Kehaths, der Leviten, die übrigen von den Söhnen Kehaths, betrifft, so waren die Städte ihres Loses vom Stamm Ephraim. 21 Und sie gaben ihnen die Zufluchtstadt für den Totschläger, Sichem und seine Bezirke im Gebirge Ephraim; und Geser und seine Bezirke, 22 und Kibzaim und seine Bezirke, und Beth-Horon und seine Bezirke: 4 Städte. 23 Und vom Stamm Dan: Elteke und seine Bezirke, Gibbethon und seine Bezirke, 24 Ajjalon und seine Bezirke, Gath-Rimmon und seine Bezirke: 4 Städte. 25 Und von der Hälfte des Stammes Manasse: Taanak und seine Bezirke, und Gath-Rimmon und seine Bezirke: 2 Städte. 26 Aller Städte waren 10 und ihre Bezirke, für die Familien der übrigen Söhne Kehaths. 27 Und den Söhnen Gersons, aus den Geschlechtern der Leviten, gaben sie vom halben Stamm Manasse: die Zufluchtstadt für den Totschläger, Golan in Basan und seine Bezirke; und Beeschtera und seine Bezirke: 2 Städte. 28 Und vom Stamm Issaschar: Kischjon und seine Bezirke, Daberath und seine Bezirke, 29 Jarmuth und seine Bezirke, En-Gannim und seine Bezirke: 4 Städte. 30 Und vom Stamm Aser: Mischeal und seine Bezirke, Abdon und seine Bezirke, 31 Helkath und seine Bezirke, und Rechob und seine Bezirke: 4 Städte. 32 Und vom Stamm Naphtali: die Zufluchtstadt für den Totschläger, Kedes in Galiläa und seine Bezirke; und Hammoth-Dor und seine Bezirke, und Kartan und seine Bezirke: 3 Städte. 33 Alle Städte der Gersoniter, nach ihren Familien: 13 Städte und ihre Bezirke. 34 Und den Familien der Söhne Meraris, den übrigen Leviten, gaben sie vom Stamm Sebulon: Jokneam und seine Bezirke, Karta und seine Bezirke, 35 Dimna und seine Bezirke, Nahalal und seine Bezirke: 4 Städte. 36 Und vom Stamm Ruben: Bezer und seine Bezirke, und Jahza und seine Bezirke, 37 Kedemoth und seine Bezirke, und Mephaath und seine Bezirke: 4 Städte. 38 Und vom Stamm Gad: die Zufluchtstadt für den Totschläger, Ramoth in Gilead und seine Bezirke; und Machanaim und seine Bezirke, 39 Hesbon und seine Bezirke, Jaser und seine Bezirke; aller Städte waren 4. 40 Alle Städte der Söhne Meraris, nach ihren Familien, der übrigen von den Geschlechtern der Leviten: ihr Los war zwölf Städte. 41 Alle Städte der Leviten inmitten des Eigentums der Kinder Israel: 48 Städte und ihre Bezirke. 42 Diese Städte hatten, Stadt für Stadt, ihre Bezirke rings um sich her: so war es bei allen diesen Städten.

(Bezug)

4. Mo. 35,6-15

6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: 6 Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt – von dem Stamm, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. 9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan zieht, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, dass dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, dass der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen 6 Zufluchtstädte für euch sein. 14 Ihr sollt 3 Städte geben diesseits des Jordan, und 3 Städte sollt ihr geben im Land Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremden und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese 6 Städte zur Zuflucht sein, dass dahin fliehe jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.

Jos. 20,1-9

1 Und der HERR redete zu Josua und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Bestimmt euch die Zufluchtstädte, von denen ich durch Mose zu euch geredet habe, 3 dass dahin fliehe ein Totschläger, der jemand aus Versehen, unabsichtlich, erschlagen hat; und sie seien euch zur Zuflucht vor dem Bluträcher. 4 Und er soll in eine von diesen Städten fliehen, und an dem Eingang des Stadttores stehen und vor den Ohren der Ältesten jener Stadt seine Sache vorbringen; und sie sollen ihn zu sich in die Stadt aufnehmen und ihm einen Ort geben, dass er bei ihnen wohne. 5 Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, so sollen sie den Totschläger nicht in seine Hand ausliefern; denn er hat seinen Nächsten unabsichtlich erschlagen, und er hasste ihn vorher nicht. 6 Und er soll in jener Stadt wohnen, bis er vor der Gemeinde zu Gericht gestanden hat, bis zum Tod des Hohenpriesters, der in jenen Tagen sein wird; dann mag der Totschläger zurückkehren und in seine Stadt und in sein Haus kommen, in die Stadt, aus der er geflohen ist. 7 Und sie heiligten Kedes in Galiläa, im Gebirge Naphtali, und Sichem im Gebirge Ephraim, und Kirjath-Arba, das ist Hebron, im Gebirge Juda. 8 Und jenseits des Jordan von Jericho, im Osten, bestimmten sie Bezer in der Wüste, in der Ebene, vom Stamm Ruben; und Ramoth in Gilead, vom Stamm Gad; und Golan in Basan, vom Stamm Manasse. 9 Das waren die bestimmten Städte für alle Kinder Israel und für den Fremden, der sich in ihrer Mitte aufhielt, damit dahin fliehe jeder, der jemand aus Versehen erschlagen würde, damit er nicht durch die Hand des Bluträchers sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden habe.

(Bezug)

4. Mo. 35,6-29

6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: 6 Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt – von dem Stamm, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. 9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan zieht, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, dass dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, dass der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen 6 Zufluchtstädte für euch sein. 14 Ihr sollt 3 Städte geben diesseits des Jordan, und 3 Städte sollt ihr geben im Land Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremden und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese 6 Städte zur Zuflucht sein, dass dahin fliehe jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, dass er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewisslich getötet werden. 17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, dass er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewisslich getötet werden. 18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, dass er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewisslich getötet werden. 19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Und wenn er ihn aus Hass gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, dass er gestorben ist, 21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, dass er gestorben ist, so soll der Schläger gewisslich getötet werden; er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen oder unabsichtlich irgendein Werkzeug auf ihn geworfen hat, 23 oder, ohne es zu sehen, irgendeinen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, dass er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht: 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tod des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. 26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tod des Hohenpriesters; und nach dem Tod des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen.

5. Mo. 19,1-13

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst: 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. 3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er hasste ihn vorher nicht, 5 wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiel und trifft seinen Nächsten, dass er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe; 6 damit nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vorher nicht hasste. 7 Darum gebiete ich dir und sage: Drei Städte sollst du dir aussondern. 8 Und wenn der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen hat, 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du den HERR, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage) so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen; 10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. 11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten hasst, und ihm auflauert und sich gegen ihn erhebt und ihn totschlägt, so dass er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte: 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dort holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, dass er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel wegschaffen, und es wird dir wohlgehen.

(Parallele)

4. Mo. 35,30

Jeder, der einen Menschen erschlägt: Auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht gegen einen Menschen aussagen, dass er sterbe.

5. Mo. 17,6

Auf die Aussage zweier Zeugen oder dreier Zeugen soll getötet werden, wer sterben soll; er soll nicht auf die Aussage eines einzelnen Zeugen getötet werden.

(Parallele)

4. Mo. 35,30

Jeder, der einen Menschen erschlägt: Auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht gegen einen Menschen aussagen, dass er sterbe.

5. Mo. 19,15

Ein einzelner Zeuge soll nicht gegen jemand auftreten wegen irgendeiner Ungerechtigkeit und wegen irgendeiner Sünde, bei irgendeiner Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden.

(Parallele)

4. Mo. 36,7

damit nicht ein Erbteil der Kinder Israel von Stamm zu Stamm übergehe; denn die Kinder Israel sollen jeder dem Erbteil des Stammes seiner Väter anhangen.

1. Kön. 21,3

Aber Naboth sprach zu Ahab: Das lasse der HERR fern von mir sein, dass ich dir das Erbe meiner Väter geben sollte!

(Bezug)